Verpflegungsmehraufwand – Was ist das?

Bei Geschäftsreisen kannst du deine Verpflegung (wie z. B. Frühstück) nicht als Betriebsausgabe abziehen. Diese Kosten werden durch den Verpflegungsmehraufwand abgedeckt.

Wann gilt der Verpflegungsmehraufwand?

Den Verpflegungsmehraufwand kannst du immer dann bei Geschäftsreisen geltend machen, wenn die Reise länger als 8 Stunden beträgt.

Entscheidend ist, dass die Reise geschäftlich veranlasst ist.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für den Verpflegungsmehraufwand liefert das Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 4a EStG).

Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht immer die aktuell gültigen Werte für Auslandsreisen (für Reisen ab 01.01.2024: BMF BStBl I S. 1654).

Wie hoch ist die Pauschale?

Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Dauer der Reise, und dem Reiseland.

Bei Reisen von mehr als 8 Stunden am Tag, aber weniger als 24 Stunden, gilt die „halbe“ Tagespauschale. Ebenso am Anreise- und Abreisetag.
Für Reisen in Deutschland beträgt diese 14 €.

Bei Reisen über 24 Stunden gibt es den „vollen“ Tagessatz.
Dies ist für Deutschland 28 €.

In der ursprünglichen Fassung des Wachstumschancengesetzes war eigentlich eine Erhöhung der Pauschalen auf 15 € bzw. 30 € angedacht. Diese Erhöhung wurde aber aus dem Gesetz gestrichen.  Somit gilt bei Deutschlandreisen weiterhin eine Pauschale von 14 € bzw. 28 €.

Geht deine Reise ins Ausland, so gelten andere Tagessätze. Diese kannst du im BMF-Schreiben nachlesen (für Reisen ab 01.01.2024: BMF BStBl I S. 1654).

Kürzung der Pauschale

Wenn du berechtigt bist, ein Essen in voller Höhe abzusetzen, dann sind diese Pauschalen entsprechend zu kürzen.

Im Falle von 

  • Frühstück um 20 %
  • Mittag- oder Abendessen um jeweils 40 %.

 

Wann bin ich dazu berechtigt, das Essen in voller Höhe abzusetzen?

  • Frühstück:
    Hast du dein Frühstück im Hotel dabei, so kannst du dieses in voller Höhe absetzen.
  • Geschäftsessen / Bewirtung:
    Im Rahmen eines Geschäftsessens kannst du dieses zu 70 % absetzen.

Beispiel 

Du reist von Montag bis Donnerstag von München nach Hamburg mit dem Zug. 
Somit steht dir ein Verpflegungsmehraufwand i.H.v.  84 € (=14 + 28 + 28 + 14) zu.

Beinhaltet deine Hotelbuchung Frühstück, so musst du 20 % für dieses abziehen. 
Damit bleibt ein Verpflegungsmehraufwand von 67,20 € (=11,20 + 22,40 + 22,40 + 11,20).

Angenommen, am Mittwochabend lädst du deine Geschäftspartner zum Essen ein.
Dann musst du hier die Pauschale noch um 40 % kürzen.
Es bleibt ein Verpflegungsmehraufwand von 56 € (=11,20 + 22,40 + 11,20 +11,20).

Historie

Erstveröffentlichung: 15.01.2024

Update: 02.06.2024

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