Geschäftsessen

Du gehst hin und wieder mit Geschäftspartnern essen? Dann kannst du diese Kosten teilweise als Betriebsausgabe absetzen.

Definition

Beim Geschäftsessen triffst du einen (externen) Geschäftspartner (also nicht einen Mitarbeiter) in einem Restaurant zum Essen. Der Grund für das Essen ist geschäftlich veranlasst, z. B. eine Vertragsverhandlung oder -unterzeichnung.

Voraussetzungen

Damit das Essen steuerlich abgesetzt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Essen muss mit einem geschäftlichen Anlass verbunden sein
  • Es muss sich um einen externen Geschäftspartner handeln, z. B.
    • Geschäftspartner, mit dem du Verträge besprichst
    • Ein dich unterstützender Selbständiger
    • dein Steuerberater oder Anwalt.
  • Das Essen sollte angemessen sein.
  • Du benötigst eine Restaurantrechnung sowie einen Bewirtungsbeleg
    Genaueres zum Bewirtungsbeleg findest du in einem extra Beitrag. (»Bewirtungsbeleg«).

Welche Kosten sind in welcher Höhe absetzbar?

Zu den abzugsfähigen Bewirtungskosten gehören u. a.:

  • Rechnung für Speisen und Getränke, auch Alkohol
  • Trinkgeld
  • Garderobengebühr

 

Dabei sind gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG 70 % des Nettobetrages steuerlich absetzbar.
Die verbleibenden 30 % sind aus eigener Tasche zu bezahlen.
Wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, so ist die Vorsteuer zu 100 % abzugsfähig.

Für Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG gilt dies analog, mit 70 % des Bruttobetrages.

Achtung: Angemessenheit

Auch wenn prinzipiell jedes Geschäftsessen, das die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, abzugsfähig ist, solltest du auf die Angemessenheit achten.

Was ich damit meine? 

Wenn du nur sehr wenig Umsatz machst, dann passt ein Besuch im Nobelrestaurant mit einer Rechnung von mehreren hundert Euros nicht.

Gehst du nur mit einem deiner Geschäftspartner sehr oft essen, mit den anderen nie, stellt sich die Frage, ob es hier nicht einen privaten Anlass gibt.

Die Menge von Speisen und Getränken sollte in Relation zu der Anzahl der eingeladenen Gäste stehen. Z. B. ist es komisch, wenn gemäß Bewirtungsbeleg ein Geschäftspartner anwesend war, aber es 4 Hauptgänge gab.

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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