Wichtige Steuerparagrafen für Einzelunternehmer

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Wichtige Steuerparagrafen für Einzelunternehmer

Was sind wichtige Steuerparagrafen für Einzelunternehmer?

Welche Gesetzte spielen eine Rolle?

Als Einzelunternehmer spielen für dich die folgenden Gesetze eine Rolle:

  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)

Einkommensteuergesetz

Das Einkommensteuergesetz ist die Grundlage für die Besteuerung für Privatleute, aber auch für Einzelunternehmer.

U. a. werden hier die verschiedenen Einkunftsarten geregelt.
Einkunftsarten gem. Einkommensteuergesetz«)

§ 4 EStG – Gewinnbegriff im Allgemeinen

Im § 4 EStG ist der Gewinnbegriff definiert.

Gem. § 4 Abs. 1 EStG ist der Gewinn der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

Gem. § 4 Abs. 3 EStG ist angegeben, bei wem eine »Einnahmen-Überschuss-Rechnung« (EÜR) für die Gewinnermittlung ausreicht. Dies sind Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen.

§ 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

§ 15 EStG regelt die Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen.

Dies sind z. B. alle Einzelunternehmer, deren Tätigkeit nicht unter die Tätigkeiten des § 18 EStG fallen. 

Siehe auch meinen Beitrag zum »Einzelunternehmer«.

§ 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit

§ 18 EStG definiert, wer Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit ausübt. Dabei wird aber nicht die freiberufliche Tätigkeit definiert, sondern nur Tätigkeiten und Berufe aufgezählt, die zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören. 

Siehe auch meinen Beitrag zum »Freiberufler«.

Umsatzsteuergesetz

Das Umsatzsteuergesetz regelt u. a., wer die Umsatzsteuer schuldet und wann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden darf. Ebenso ist die Kleinunternehmerregelung Bestandteil.

Aber auch, welche Bestandteile eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, wird im Umsatzsteuergesetz geregelt.

§ 4 UStG – Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen

Es gibt Lieferungen und Leistungen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Diese sind in § 4 UStG geregelt.

Dies sind z. B.:

  • Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin
  • ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Leistungen in der Jugendarbeit
  • Betreuungs- und Pflegeleistungen
  • Lehrkräfte für berufs- und prüfungsvorbereitenden Unterricht
  • öffentliche Bildung und Kultur
  • Musikgruppen und Solomusiker:innen
  • Berufe der darstellenden Kunst wie Bühnenregisseur und Tänzer

§ 12 UStG – Steuersätze

Die aktuell in Deutschland gültigen Steuersätze findest du in § 12 UStG.

Der generelle Steuersatz liegt aktuell bei 19 %.
Des Weiteren gibt es noch den ermäßigten Steuersatz von 7 %, welcher nur für die in § 12 Abs. 2 UStG genannten Umsätze gilt.

§ 13a UStG – Steuerschuldner

Der § 13a UStG regelt, wer die Umsatzsteuer schuldet.

I. d. R. wird dies der Leistungserbringer, also Rechnungsaussteller, sein.

Es gibt aber auch Ausnahmen, wie im Falle des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 13b UStG).

§ 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Im § 13 b UStG ist geregelt, dass bei bestimmten Geschäftsvorfällen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht. Vielen ist dies auch als Reverse Charge bekannt.

Dies heißt, dass bei bestimmten Geschäften nicht der Leistungserbringer die Umsatzsteuer schuldet, sondern der, der die Leistung erhält.

Beispiele für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens sind:

  • Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
  • bestimmte Bauleistungen
  • Lieferungen von bestimmten elektrischen Geräten
  • sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Es gibt einen eigenen Beitrag zum Theme »Reverse-Charge-Verfahren«.

§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen

Die Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung werden in § 14 UStG geregelt.

Insbesondere für Rechnungsempfänger, die der Regelbesteuerung unterliegen, sind diese für den Vorsteuerabzug wichtig.

Genaueres zur Rechnung findest du unter »Rechnung«

Daneben können noch die nachfolgenden Paragrafen wichtig sein:

  • § 14a UStGZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
  • § 14b UStGAufbewahrung von Rechnungen
  • § 14c UStGUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
§ 15 UStG – Vorsteuerabzug

Der § 15 UStG betrifft den Vorsteuerabzug. 

Es wird geregelt, in welchen Fällen die Vorsteuer gezogen werden darf, aber auch, wann nicht.

Folgende Vorsteuerbeträge dürfen abgezogen werden:

  • Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für dein Unternehmen ausgeführt worden sind. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung gem. § 14 UStG.
  • Die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für dein Unternehmen eingeführt worden sind.
  • Die Umsatzsteuer, wenn du für dein Unternehmen einen innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen tätigst.
  • Die Steuer für Reverse-Charge-Leistungen, wenn du der Leistungsempfänger bist

Generell ist anzumerken:

Du bist nur zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn du regel besteuert bist.

§ 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer

Die Bedingungen, um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, sind in § 19 UStG geregelt.

Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, so musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst gleichzeitig aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Weiteres zum Thema Kleinunternehmerregelung findest du u. a. in meinem Beitrag »Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG«.

Gewerbesteuergesetz

Das Gewerbesteuergesetz regelt die Berechnung der Gewerbesteuer, welche jeder Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) bezahlen muss.

Weiteres dazu findest du in meinem Beitrag »Gewerbesteuer«.

§ 11 GewStG – Freibetrag

Als Einzelunternehmer hast du gem. § 11 Abs. 1 GewStG einen Freibetrag von 24.500 €.
D. h., dass du erst Gewerbesteuer bezahlen musst, wenn dein Gewerbeertrag (gem. GewStG) den Betrag von 24.500 € übersteigt.

Gesetze im Internet

Die ganzen Gesetze mit allen Paragrafen findest du online unter:

Persönliche Anmerkung

Dies ist ein Ausschnitt aus den Steuergesetzen. Es kann sein, dass für dich unter Umständen weitere Paragrafen wichtig sind bzw. die hier angegebenen nicht so relevant.

Persönliche Anmerkung 2

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Bei genaueren Fragen dazu frage bitte deinen Steuerberater. Ich bin nicht befugt, dich steuerlich zu beraten.

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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