Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Den Gewinn können Freiberufler und Gewerbetreibende (bis zu einem Gewinn von 60.000 € oder einem Umsatz von 600.000 €) mittels der EÜR berechnen (siehe auch Einzelunternehmer). Hierbei handelt es sich um eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung und der Gewinn ermittelt sich durch Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen (siehe auch Betriebseinnahmen und -ausgaben).
Dabei gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. D. h. man berücksichtigt nur die Einnahmen / Ausgaben, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt werden. Dabei ist entscheidend, wann das Geld auf deinem Konto ist bzw. abgebucht wird.
Eine Ausnahme hiervon stellt die Zuordnung regelmäßig wiederkehrender Einnahmen bzw. Ausgaben beim Jahreswechsel dar, wenn diese Zahlungen 10 Tage vor oder nach dem Jahreswechsel fließen.
Außerdem dürfen auch bei der EÜR bewegliches Anlagevermögen (z. B. Auto, Computer, Büromöbel, …) nicht in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Ausgabe gebucht werden, sondern nur in Höhe der zulässigen Abschreibung. (Ausnahme: geringwertige Wirtschaftsgüter)
Die Einnahmen bzw. Ausgaben müssen nicht einzeln erfasst werden, es reicht eine einfache Buchführung. Allerdings ist es sinnvoll, die Einnahmen / Ausgaben nach bestimmten Kategorien zu erfassen. Zudem müssen bestimmte Positionen in der Einkommensteuer getrennt erfasst werden.
Die EÜR ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Hierfür gibt es die Anlage EÜR, welche aus einem Hauptteil (EÜR) und mehreren Anlagen (z. B. dem Anlagenverzeichnis) besteht.
Mein Tipp:
Erstelle die laufende Buchhaltung mittels einer geeigneten Software, welche die Einnahmen / Ausgaben automatisch in die Anlage EÜR überträgt.
Beispielsweise: lexoffice, Lexware, sevDesk, …
Kleiner Fakt am Rande:
Umgangssprachlich wird die EÜR auch als »4/3-Rechnung« bezeichnet, da sie ihre Grundlage im § 4 Abs. 3 EStG hat.

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