Wer ist Freiberufler?

Wenn man sich selbständig macht, fragen sich viele, ob Sie freiberuflich tätig sind oder ein Gewerbe anmelden müssen.

Freiberuflich ist man nur tätig, wenn man einen freien Beruf ausübt. Wann übe ich nun aber einen freien Beruf aus?

Gesetzliche Regelungen

Die freien Berufe sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) geregelt.

Einkommensteuergesetz

§ 18 EStG definiert, wer Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit ausübt. Dabei wird aber nicht die freiberufliche Tätigkeit definiert, sondern nur Tätigkeiten und Berufe aufgezählt, die zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören. 

Danach bist du Freiberufler, wenn du

– eine „wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ ausübst.

– einen Katalogberuf ausübst.

– einen den Katalogberufen ähnlichen Beruf ausübst.

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

§ 1 Abs. 2 PartGG besagt, dass „die Freien Berufe im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt haben.“

Welche Berufe gehören dazu?

Die im Einkommensteuergesetz aufgezählten freien Berufe bezeichnet man als sogenannte Katalogberufe. Daneben gibt es noch freie Berufe, die im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz genannt werden.

Katalogberufe

  • Heilberufe:
    • Ärzte
    • Zahnärzte
    • Tierärzte
    • Heilpraktiker
    • Dentisten
    • Physiotherapeuten
  • Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe:
    • Rechtsanwälte
    • Patentanwälte
    • Notare
    • Wirtschaftsprüfer
    • Steuerberater
    • Steuerbevollmächtigte
    • Beratende Volks- und Betriebswirte
    • Vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
  • Naturwissenschaftliche/technische Berufe:
    • Vermessungsingenieure
    • Ingenieure
    • Handelschemiker
    • Architekten
    • Lotsen
  • Sprach- und informationsvermittelnde Berufe:
    • Journalisten
    • Bildberichterstatter
    • Dolmetscher
    • Übersetzer

Weitere freie Berufe nach dem PartGG

Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz nennt noch die vier (selbständig ausgeübten) Berufsbilder:

  • Diplom-Psychologe
  • Heilmasseur
  • Hebamme
  • Hauptberuflicher Sachverständiger

Den Katalogberufen ähnliche Berufe

Es werden den Freien Berufen auch Berufe zugeordnet, die den Katalogberufen ähnlich sind.
Entscheidend dabei ist, dass ihre Ausbildung und die konkrete berufliche Tätigkeit mit einem Katalogberuf vergleichbar sein muss.

Beispielsweise wenn für die Ausübung des Katalogberufs eine amtliche Erlaubnis, z. B. durch das Gesundheitsamt, erforderlich ist, dann muss auch für den ähnlichen Beruf diese Anforderung gelten, z. B. für Ergotherapeuten.

Tätigkeitsberufe

Ebenfalls zu den Freien Berufen zählen die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Dabei ist eine Zuordnung nur nach Einzelfallprüfung möglich.

Wissenschaftliche Tätigkeit

Der Begriff „Wissenschaftlich“ in § 18 EStG stellt Erfordernisse an die inhaltliche Qualität wie auch an die äußere Form der Arbeit. Dabei reicht eine rein praxisorientierte Kenntnisvermittlung oder Beratung nicht aus.

Der Begriff wird insbesondere mit den Disziplinen an Hochschulen verbunden. Die wissenschaftliche Tätigkeit nach § 18 EStG setzt zwar kein Hochschulstudium voraus, aber ein Fehlen kann als Indiz gegen die Wissenschaftlichkeit betrachtet werden.

Künstlerische Tätigkeit

Die Rechtsprechung verlangt eine eigenschöpferische Tätigkeit mit einer individuellen Anschauungsweise und dass die besondere Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt.

Schriftstellerische Tätigkeit

Eine schriftstellerische Tätigkeit liegt vor, wenn eigene Gedanken niedergeschrieben werden. Dabei muss es sich nicht um wissenschaftliche oder künstlerische Inhalte handeln. Auch Werbetexter, Ghostwriter sowie die Verfasser von Bedienungsanleitungen und Trivialromanen sind schriftstellerisch tätig.

Unterrichtende Tätigkeit

Hierbei geht es um die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten durch Lehrer an Schüler. Der Unterricht kann sich auf jedes Sachgebiet beziehen, also auch auf Sport, Tanzen, Autofahren. Dabei erfordert § 18 EStG, dass der Unterricht gegenüber Menschen stattfindet.

Die Ausbildung von Hunden gehört z. B. nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten.

Erzieherische Tätigkeit

Bei der erzieherischen Tätigkeit geht es um die „körperliche, geistige und charakterliche Formung junger Menschen“. 

Zu den erzieherischen Tätigkeiten kann z. B. die Betreuung von Kleinkindern in einer Spielgruppe oder die Betreuung in einer Tagesgruppe gehören.

Unterschied zum Gewerbetreibenden

Es gibt zwei wichtige Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden, das ist die Gewinnermittlung und die Gewerbesteuer.

Gewinnermittlung

Als Freiberufler darfst du deinen Gewinn immer mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, unabhängig von deinem Jahresumsatz und -gewinn.

Gewerbesteuer

Der Freiberufler muss kein Gewerbe anmelden und auch keine Gewerbesteuer zahlen.

Bin ich Freiberufler?

Dein Beruf bzw. deine Tätigkeit ist nicht aufgezählt? Dann bist du nicht Freiberufler, sondern Gewerbetreibender.

Es könnte aber sein, dass du unter die ähnlichen Berufe fällst, oder du bist unsicher? Dann frag bei deinem Finanzamt nach. Denn am Ende trifft das Finanzamt die Entscheidung, ob du als Freiberufler tätig , oder ein Gewerbetreibender bist.

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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