Rechtsformen / Gesellschaftsformen

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Rechtsformen – Was ist das?

Wenn du dich selbständig machst, dann musst du dir überlegen, welche Rechtsform dein Unternehmen haben soll, da diese den rechtlichen Rahmen deines Unternehmens bildet. 

Welche gibt es?

Es gibt grundsätzlich drei Arten von Rechtsformen, die Einzelunternehmen, die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften.

Einzelunternehmen

Jeder, der sich selbständig macht und keine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gründet, ist Einzelunternehmer. 

VorteileNachteile
schnelle und preiswerte Gründungpersönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen
keine Kapitaleinlage in vorgeschriebener Höhe
der Unternehmer trifft alle Entscheidungen alleine

 

Weiterführende Beiträge:

Personengesellschaften

Schließen sich mehrere Personen zusammen und gründen ein Unternehmen, so handelt es sich um eine Personengesellschaft. Dabei wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.

VorteileNachteile
keine Kapitaleinlage in vorgeschriebener HöhePersönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen
schnelle und preiswerte GründungBei OHG und KG Handelsregistereintragung und Notar nötig.

 

Beispiele für Personengesellschaften sind:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnergesellschaft (PartG)
  • Stille Gesellschaft (StGes)

 

Weiteres zur Personengesellschaft findest du in einem extra Beitrag (»Personengesellschaften«).

 Kapitalgesellschaften

 

Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um Gesellschaften, bei denen die einzelnen Gesellschaften Kapital in das Unternehmen eingebracht haben. Dabei handelt es sich um eine juristische Person.

VorteileNachteile
Haftung mit Gesellschaftsvermögen
(und nicht Privatvermögen)
erheblicher Aufwand und Kosten bei der Gründung
 Gesellschafteranteile leicht übertragbarMindestkapital
Handelsregistereintragung nötig
Strenge Bilanzierungs- und Buchführungsvorschriften

 

Beispiele:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA)

 

Weiteres zur Kapitalgesellschaft findest du in einem extra Beitrag (»Kapitalgesellschaften«).

Mischformen Personengesellschaften – Kapitalgesellschaften

Es gibt auch Mischformen aus Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Beispiele

  • GmbH & Co. KG
  • GmbH & Co. OHG

Unterschied der einzelnen Rechtsformen

Die Unterschiede sind in nachfolgender Tabelle kurz zusammengefasst:

EinzelunternehmenPersonengesellschaftKapitalgesellschaft
FokusGesellschafterGesellschafterKapital (Stammeinlage)
Mindestkapitaleinlage0 €0 €je nach Rechtsform
1 € – 50.000 €
Handelsregistereintragungnein
Ausnahme: Kann-Kaufmann
OHG & KG: Pflicht
GbR: nein
Pflicht
GeschäftsführungUnternehmer selberGesellschafterGesellschafter oder Geschäftsführer
Buchhaltung

bis zu bestimmten Grenzen: einfache Buchführung mit EÜR,

ansonsten doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV

OHG & KG: doppelte Buchführung (Bilanz & GuV)

 

GbR: einfache Buchführung (EÜR)

doppelte Buchführung (Bilanz & GuV)
HaftungPersönliche Haftung mit Betriebs- und PrivatvermögenPersönliche Haftung mit Betriebs- und PrivatvermögenBetriebsvermögen der Gesellschaft

 

Welche Gesellschaftsform wählen?

Da die Wahl der Rechtsform weitreichende Konsequenzen hat, sollte diese gut durchdacht sein. Dabei gibt es nicht die eine richtige Rechtsform und die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Als Orientierung hier ein paar Fragen, die man sich bei der Entscheidungsfindung stellen sollte:

  • Wer gründet? Wie viele Personen?
  • Wer leitet das Unternehmen?
  • Wie hoch ist das Eigenkapital?
  • Wie sieht es mit dem Haftungsrisiko aus? Wie risikoreich ist das Unternehmen?
  • Ist man bereit, mit dem Privatvermögen zu haften?
  • Wie hoch soll der Aufwand der Gründung sein?
  • Wie viel Aufwand darf die Buchhaltung machen?
  • Wie kreditwürdig soll das Unternehmen sein?
  • Soll das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden?
  • Will man Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen?

Auswirkungen im Hinblick auf die Buchhaltung

Abhängig von der Rechtsform gelten unterschiedliche handels- und steuerrechtliche Verpflichtungen. Damit gehen auch unterschiedliche Verpflichtungen bzgl. der Buchhaltung einher.

Z. B. gilt für Kaufleute i. d. R. die Pflicht, eine Bilanz zu erstellen (§ 238 HGB). Aber unter bestimmten Grenzen gelten Ausnahmen und es reicht, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen.

Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Bilanzierung verpflichtet.

Fazit

Es ist nicht unbedingt einfach, die für sich richtige Rechtsform zu finden. Da die Entscheidung aber wichtig ist und nicht unbedingt so einfach geändert werden kann, sollte man gut überlegen.

Im Zweifel empfehle ich, sich bei der Entscheidung Hilfe zu holen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Dies kann z. B. eine Gründungsberatung oder der Steuerberater sein.

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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