Rechtsformen / Gesellschaftsformen
Rechtsformen – Was ist das?
Wenn du dich selbständig machst, dann musst du dir überlegen, welche Rechtsform dein Unternehmen haben soll, da diese den rechtlichen Rahmen deines Unternehmens bildet.
Welche gibt es?
Es gibt grundsätzlich drei Arten von Rechtsformen, die Einzelunternehmen, die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften.
Einzelunternehmen
Jeder, der sich selbständig macht und keine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gründet, ist Einzelunternehmer.
Vorteile | Nachteile |
schnelle und preiswerte Gründung | persönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen |
keine Kapitaleinlage in vorgeschriebener Höhe | |
der Unternehmer trifft alle Entscheidungen alleine |
Weiterführende Beiträge:
- Einzelunternehmer
- Freiberufler
- Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG)
- Kaufmann (in Kürze)
Personengesellschaften
Schließen sich mehrere Personen zusammen und gründen ein Unternehmen, so handelt es sich um eine Personengesellschaft. Dabei wird zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden.
Vorteile | Nachteile |
keine Kapitaleinlage in vorgeschriebener Höhe | Persönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen |
schnelle und preiswerte Gründung | Bei OHG und KG Handelsregistereintragung und Notar nötig. |
Beispiele für Personengesellschaften sind:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Partnergesellschaft (PartG)
- Stille Gesellschaft (StGes)
Weiteres zur Personengesellschaft findest du in einem extra Beitrag (»Personengesellschaften«).
Kapitalgesellschaften
Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich um Gesellschaften, bei denen die einzelnen Gesellschaften Kapital in das Unternehmen eingebracht haben. Dabei handelt es sich um eine juristische Person.
Vorteile | Nachteile |
Haftung mit Gesellschaftsvermögen (und nicht Privatvermögen) | erheblicher Aufwand und Kosten bei der Gründung |
Gesellschafteranteile leicht übertragbar | Mindestkapital |
Handelsregistereintragung nötig | |
Strenge Bilanzierungs- und Buchführungsvorschriften |
Beispiele:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA)
Weiteres zur Kapitalgesellschaft findest du in einem extra Beitrag (»Kapitalgesellschaften«).
Mischformen Personengesellschaften – Kapitalgesellschaften
Es gibt auch Mischformen aus Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Beispiele
- GmbH & Co. KG
- GmbH & Co. OHG
Unterschied der einzelnen Rechtsformen
Die Unterschiede sind in nachfolgender Tabelle kurz zusammengefasst:
Einzelunternehmen | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft | |
Fokus | Gesellschafter | Gesellschafter | Kapital (Stammeinlage) |
Mindestkapitaleinlage | 0 € | 0 € | je nach Rechtsform 1 € – 50.000 € |
Handelsregistereintragung | nein Ausnahme: Kann-Kaufmann | OHG & KG: Pflicht GbR: nein | Pflicht |
Geschäftsführung | Unternehmer selber | Gesellschafter | Gesellschafter oder Geschäftsführer |
Buchhaltung | bis zu bestimmten Grenzen: einfache Buchführung mit EÜR, ansonsten doppelte Buchführung mit Bilanz und GuV | OHG & KG: doppelte Buchführung (Bilanz & GuV)
GbR: einfache Buchführung (EÜR) | doppelte Buchführung (Bilanz & GuV) |
Haftung | Persönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen | Persönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen | Betriebsvermögen der Gesellschaft |
Welche Gesellschaftsform wählen?
Da die Wahl der Rechtsform weitreichende Konsequenzen hat, sollte diese gut durchdacht sein. Dabei gibt es nicht die eine richtige Rechtsform und die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Als Orientierung hier ein paar Fragen, die man sich bei der Entscheidungsfindung stellen sollte:
- Wer gründet? Wie viele Personen?
- Wer leitet das Unternehmen?
- Wie hoch ist das Eigenkapital?
- Wie sieht es mit dem Haftungsrisiko aus? Wie risikoreich ist das Unternehmen?
- Ist man bereit, mit dem Privatvermögen zu haften?
- Wie hoch soll der Aufwand der Gründung sein?
- Wie viel Aufwand darf die Buchhaltung machen?
- Wie kreditwürdig soll das Unternehmen sein?
- Soll das Unternehmen im Handelsregister eingetragen werden?
- Will man Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen?
Auswirkungen im Hinblick auf die Buchhaltung
Abhängig von der Rechtsform gelten unterschiedliche handels- und steuerrechtliche Verpflichtungen. Damit gehen auch unterschiedliche Verpflichtungen bzgl. der Buchhaltung einher.
Z. B. gilt für Kaufleute i. d. R. die Pflicht, eine Bilanz zu erstellen (§ 238 HGB). Aber unter bestimmten Grenzen gelten Ausnahmen und es reicht, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen.
Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Bilanzierung verpflichtet.
Fazit
Es ist nicht unbedingt einfach, die für sich richtige Rechtsform zu finden. Da die Entscheidung aber wichtig ist und nicht unbedingt so einfach geändert werden kann, sollte man gut überlegen.
Im Zweifel empfehle ich, sich bei der Entscheidung Hilfe zu holen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Dies kann z. B. eine Gründungsberatung oder der Steuerberater sein.
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