Kleinunternehmer – FAQ

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Häufige Fragen von Kleinunternehmern (i.S.d. § 19 UStG)

Hier greife ich häufige Fragen von Kleinunternehmern (i.S.d. § 19 UStG) auf.

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Handelt es sich bei den Umsatzgrenzen um Netto- oder Bruttowerte?

§ 19 UStG sagt, dass die Kleinunternehmerregelung möglich ist, wenn der „Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22 000 Euro nicht überstiegen hat“.

Für Kleinunternehmer gilt somit, dass der Umsatz die 22.000 € nicht übersteigen darf. 
Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen, entspricht der Umsatz gleich den Einnahmen.

Anders sieht es bei regel besteuerten Unternehmern aus, welche in die Kleinunternehmerregelung wechseln wollen. Diese müssen auf ihre Einnahmen noch die Umsatzsteuer hinzurechnen. Wenn dieser Umsatz (Einnahmen zzgl. USt) die 22.000 € nicht übersteigen, ist ein Wechseln evtl. möglich.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenzen überschreite?

Du bist am Ende des Jahres, oder spätestens vor der ersten Rechnung im neuen Jahr verpflichtet, zu prüfen, ob du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung noch erfüllst. 
Auf das abgelaufene Jahr hat die Überschreitung der Umsatzgrenze i. d. R. keine Auswirkung, aber du darfst im neuen Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.
Das Finanzamt wird dich hierüber nicht (rechtzeitig) benachrichtigen, da dem Finanzamt deine Umsatzzahlen erst später vorliegen, nach der Einreichung der Einkommensteuererklärung.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, auch wenn ich noch nicht die Umsatzgrenze von 22.000 € erreiche?

Ja, du kannst freiwillig die Regelbesteuerung in Anspruch nehmen. In diesem Fall bist du allerdings 5 Jahre an deine Entscheidung gebunden.

Ich habe mich z. B. bewusst gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden, auch wenn ich nebenberuflich gestartet bin.

Wie kann ich von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln? Was ist dabei zu beachten?

Den Wechsel kannst du einfach mit einem formlosen Schreiben dem Finanzamt mitteilen. Es genügt aber auch, dass du deine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellst und somit die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nimmst.

Ein Wechsel ist allerdings nicht unterjährig möglich, sondern nur zum 01.01.

Bitte beachte, dass wenn es sich um einen freiwilligen Wechsel in die Regelbesteuerung handelt, du für 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden bist.

Sobald du in die Regelbesteuerung wechselst, musst du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. 

Was passiert, wenn ich in die Regelbesteuerung wechsel und erst danach noch eine Rechnung aus dem Vorjahr (mit Kleinunternehmerregelung) bezahlt wird?

Da du die Rechnung noch zum Zeitpunkt der Kleinunternehmerregelung ausgestellt hast, gilt diese weiterhin. D. h., die Rechnung ist weiterhin ohne Umsatzsteuer.

Kann ich auch von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung wechseln?

Auch der Wechsel von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung ist möglich, wenn

– du die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllst (→ Beitrag »Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG«)
   Beachte dabei, dass dein Umsatz deine Einnahmen zzgl. Umsatzsteuer sind (siehe oben).

Und

– dein freiwilliger Wechsel in die Regelbesteuerung länger als 5 Jahre her ist.

Erfüllst du die Voraussetzungen, reicht ein formloses Schreiben ans Finanzamt.

 

Was ist meine Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Die Anschaffungskosten von GWG beziehen sich auf den Nettoeinkaufspreis, auch für Kleinunternehmer.

Genaueres zu GWG findet ihr im Beitrag »GWG – Geringwertige Wirtschaftsgüter«.

Was muss ich bei Geschäften mit Unternehmen außerhalb Deutschlands beachten?

Hierbei sind unterschiedliche Geschäfte zu unterscheiden.
(innerhalb der EU oder außerhalb, Geschäfte mit Privatpersonen oder Unternehmen, Waren oder Dienstleistungen)

Genaueres findest du daher im Beitrag »Als Kleinunternehmer international tätig« bzw. im Beitrag »Geschäfte außerhalb der EU« (welcher in Kürze veröffentlicht wird).

Kann ich auch als Kleinunternehmer eine USt-IdNr beantragen?

Ja.

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr) weist Unternehmer innerhalb der EU als Unternehmer aus. Somit kann auch der Kleinunternehmer die USt-IdNr beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Was muss ich bei meiner Rechnung beachten?

Für dich gelten die gleichen Regelungen zur Rechnungsstellung, wie für jeden anderen Unternehmer. 
Dabei sind die nachfolgenden zwei Punkte zu beachten:

– du weist keine Umsatzsteuer aus

– du musst auf der Rechnung auf die Kleinunternehmerregelung hinweisen, z.b. „Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht           berechnet“

Siehe auch meinen Blogartikel zum Thema »Rechnung«

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