Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024
Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024
Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2023/2024 Änderungen bzgl. Buchhaltung und Steuer.
Die gesetzlichen Änderungen sind u. a. im Wachstumschancengesetz enthalten, welches aber aktuell (08.01.2024) noch nicht verabschiedet ist.
Sobald das Gesetz (vermutlich Anfang 2024) verabschiedet wird, gelten die Regelungen rückwirkend zum 01.01.2024.
UPDATE: Das Gesetz wurde am 22.03.2024 verabschiedet, allerdings wurden nicht alle geplanten Änderungen umgesetzt.
Auszug
Im Nachfolgenden findet ihr einen Auszug aus den (geplanten) Änderungen.
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Bisher konnten Geschenke an Kunden und Geschäftspartner bis 35 € pro Person und Jahr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.
Update: Dieser Betrag wurde nun auf 50 € pro Person und Jahr erhöht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Selbständig nutzbares Anlagevermögen kann bisher bis 800 € netto vollständig abgeschrieben werden.
Diese GWG-Grenze sollte sich auf 1.000 € erhöhen.
Update: Dieser Punkt wurde aus dem Gesetz gestrichen, die GWG-Grenze liegt weiterhin bei 800 €.
Degressive Abschreibung
Für im Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2024 angeschaffte bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens soll es die Möglichkeit geben, die Gegenstände degressiv (statt linear) abzuschreiben.
Die degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung, maximal aber 25 % der Anschaffungskosten / des Restbuchwertes.
Update: Die degressive Abschreibung wurde im Gesetz verabschiedet, aber nur für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.03.2024 und vor dem 01.01.2025 angeschafft oder hergestellt werden.
Betriebsveranstaltungen
Bisher gilt bei Betriebsfeiern ein Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter, damit für die Zuwendung keine Lohnsteuer anfällt.
Dieser Betrag sollte auf 150 € angehoben werden.
Update: Dieser Punkt wurde aus dem Gesetz gestrichen, es gilt weiterhin ein Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter.
Verpflegungsmehraufwendungen
Abhängig von der Zeit der Abwesenheit und dem Reiseland gelten bei Geschäftsreisen bestimmte Pauschalen.
Für Geschäftsreisen ab 01.01.2024 gibt es hier bei ein paar Ländern Erhöhungen, u. a. in Deutschland.
In Deutschland sollte ab 2024 gelten:
- ab 8 Stunden Abwesenheit: 15 € (bisher 14 €)
- ab 24 Stunden Abwesenheit: 30 € (bisher 28 €)
- An- und Abreisetag: 15 € (bisher 14 €)
Die Erhöhungen der Pauschalen für Auslandsreisen wurde bereits vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht (BMF BStBl I S. 1654).
Update: Die Erhöhung der Pauschale bei Reisen innerhalb Deutschlands wurde gestrichen. Somit gilt bei Deutschlandreisen weiterhin eine Pauschale von 14 € bzw. 28 €.
Ist-Besteuerung
Bis zu bestimmten Umsatzgrenzen kann die Ist-Besteuerung gewählt werden.
Update: Diese Grenze wurde nun auf 800.000 € (bisher 600.000 €) erhöht.
Buchführungspflicht
Ob du der Buchführungspflicht unterliegst, oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Gewinnermittlung ausreicht, hängt für Gewerbetreibende von bestimmten Umsatz- und Gewinngrenzen ab.
Update: Diese Grenzen wurde nun erhöht, der Gesamtumsatz auf 800.000 € (bisher 600.000 €) und der Gewinn auf 80.000 € (bisher 60.000 €).
Elektronische Rechnung im B2B-Bereich
Update: Die elektronische Rechnung wird im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 Pflicht, wenn beide Unternehmer in Deutschland ansässig sind.
Es gilt für den Zeitraum 2025 bis 2027 eine Übergangsregelung.
Ab 2028 sind dann ausschließlich elektronische Rechnungen erlaubt.
Zum Thema E-Rechnung folgt in Kürze auch ein eigener Beitrag.
Historie
Erstveröffentlichung: 08.01.2024
Update: 22.04.2024
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