Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen

Gründung, Selbständigkeit, Steuer0 Kommentare

Du musst den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen?

Du sitzt nun vor ELSTER und fragst dich, wie du den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllst?

Hier kommen ein paar Tipps und Erläuterungen zum Erfassungsbogen.

Dabei gehe ich den steuerlichen Erfassungsbogen für Einzelunternehmer durch, welchen auch ich ausfüllen musste.

Allgemeine Angaben

Am Anfang musst du das zuständige Finanzamt auswählen. Dabei ist der Ort deiner selbständigen Tätigkeit entscheidend und nicht dein Wohnsitz (was natürlich auch derselbe Ort sein kann).

Wenn du bereits eine Steuernummer hast, trägst du diese auch hier ein. Du kannst aber auch eine neue Steuernummer für deine Selbständigkeit beantragen.

Angaben zur Person

Die Angaben zu deiner Person sind i. d. R. selbsterklärend. Es wird u. a. Name, Adresse, Kontaktdaten und Familienstand abgefragt.

Außerdem musst du deine Steueridentifikationsnummer angeben. Die Steuer-ID hast du irgendwann zugesandt bekommen. Du findest sie aber auch z. B. auf deinem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.

Angaben zum Ehegatten

Wenn du einen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner hast, sind hier die gleichen persönlichen Angaben zu erfassen wie bei deinen persönlichen Angaben.

Kommunikationsverbindungen

Hier kannst du eine E-Mailadresse oder Telefonnummer von dir hinterlegen.

Art der Tätigkeit

Gib hier eine kurze, genaue Beschreibung an, welche gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit du ausüben willst.

Ich hab hier die Tätigkeitsbeschreibung aus der Gewerbeanmeldung übernommen.

Insbesondere Freiberufler müssen hier aufpassen, damit ihre Tätigkeit wirklich als freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG anerkannt wird.

Bankverbindung

Als Einzelunternehmer besteht keine Verpflichtung, ein Geschäftskonto zu führen. 

Meiner Meinung nach ist es aber ratsam, gleich zu Beginn der Selbständigkeit ein Geschäftskonto zu eröffnen. Auf diese Weise werden die Geschäftsausgaben von den persönlichen Ausgaben sauber getrennt. Dies erleichtert die Buchhaltung und man kann sich besser auf das Geschäft konzentrieren. Außerdem behält man leichter die Übersicht über die geschäftlichen Finanzen.

Um nicht später eine Änderung vornehmen zu müssen, sollte man bereits hier die Bankverbindung des Geschäftskontos angeben.

Man kann beim Finanzamt auch zwei Konten hinterlegen, das private Konto für die persönlichen Steuern wie die Einkommensteuer und das Geschäftskonto für die Betriebssteuern wie die Umsatzsteuer.

Damit du keine Zahlung verpasst, kannst du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Dafür musst du zusätzlich zum steuerlichen Erfassungsbogen noch das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und dieses per Post an das Finanzamt übersenden.

Steuerliche Beratung

Wenn du einen Steuerberater für deine Steuererklärungen hast, kannst du diesen hier eintragen. Hierfür wird der Name, die Adresse und die Kontaktdaten des Steuerberaters erfasst.

Empfangsbevollmächtigter

Wenn du willst, dass die Kommunikation direkt zwischen deinem Steuerberater und dem Finanzamt erfolgt (und nicht über dich), dann erfasst du hier nochmal deinen Steuerberater.

Bisherige persönliche Verhältnisse

Wenn du in den letzten 12 Monaten umgezogen bist, musst du hier deine alte Adresse angeben.

Außerdem musst hier ebenfalls Angaben machen, wenn du in den letzten 3 Jahren bzgl. deiner Einkommensteuer steuerlich erfasst warst. (Auch, wenn du z. B. mit deinem Ehepartner zusammenveranlagt warst

Angaben zur Tätigkeit

Ab hier geht es nun richtig um dein Unternehmen.

Anschrift des Unternehmens

Hier gibst du genaue Daten zu deinem Unternehmen an. Dies kann z. B. ein Firmenname sein, aber auch die Adresse, Kontaktdaten oder die Webseite deines Unternehmens.

Beginn der Tätigkeit

Der Beginn der Tätigkeit bezieht sich auf den ersten Tag, an dem du die ersten Schritte für dein Unternehmen gemacht hast. Dieses Datum kann auch schon vor dem Datum der Gewerbeanmeldung liegen.

Betriebsstätten

Hast du mehrere Betriebsstätten, z. B. ein Büro und ein Lager oder mehrere Geschäfte an unterschiedlichen Orten, dann musst diese hier erfassen.

Handelsregistereintragung

Dieser Punkt wird für die meisten Einzelunternehmer nicht relevant sein, da ein Eintrag ins Handelsregister nicht nötig ist. 

Interessant ist er nur für diejenigen, die die Rechtsform e.K. (eingetragener Kaufmann) ausgewählt haben. Wenn man bereits eine Handelsregisternummer hat, gibt man diese hier an. Ansonsten kann auch angekreuzt werden, dass der Eintrag geplant ist oder bereits ein Antrag gestellt wurde.

Gründungsform

Hier geht es darum, ob das Unternehmen neu gegründet, verlegt, übernommen oder mit einem anderen Unternehmen verschmolzen wurde.

In den meisten Fällen handelt es sich aber um eine Neugründung, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt. In diesem Fall muss nicht viel gemacht werden.

Bei einer Übernahme dagegen müssen zahlreiche Daten des vorherigen Unternehmens bzw. Inhabers angegeben werden.

Bisherige betriebliche Verhältnisse

Hast du in den letzten fünf Jahren bereits eine selbständige Tätigkeit ausgeübt? Dann musst du hier Details wie die ausgeübte Tätigkeit, den Zeitraum und die Steuernummer hinterlegen.

Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)

Für die Festsetzung der Steuervorauszahlungen müssen hier die gesamten Einkünfte der beiden ersten Geschäftsjahre erfasst werden. Da der Steuersatz von den Gesamteinkünften abhängig ist, und du evtl. mit deinem Partner zusammenveranlagt wirst, sind auch die Werte deines Partners hier zu erfassen.

Voraussichtliche Einkünfte

Wenn du im Nebenerwerb z. B. startest, oder während des Jahres, so sind die Angaben bei nicht-selbständiger Tätigkeit leicht über deine Lohnzettel herauszufinden.

Bzgl. deiner Selbständigkeit erfolgt eine Schätzung des Gewinns. Diese Schätzung sollte so realistisch wie möglich sein. 

Sowohl eine zu hohe als auch eine zu niedrige Schätzung kann zu Problemen führen. Überleg dir deshalb sehr genau, welche Werte realistisch sind, am besten ein Mittelwert, bevor du die Zahlen hier einträgst. 

Im Zweifel, zieh einen Steuerberater zurate.

Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben / Steuerabzugsbeträge

Von den voraussichtlichen Einkünften werden noch die Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge abgezogen.

Eine Orientierung können hier deine bisherigen Steuererklärungen liefern, im Zweifel beim Steuerberater nachfragen.

Angaben zur Gewinnermittlung

Als Einzelunternehmer wählst du vermutlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ist die einfachste Methode, deinen Gewinn zu ermitteln

Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG (Bauabzugssteuer)

Dieser Abschnitt ist nur für die Gründer von Bedeutung, die in der Bauwirtschaft tätig sind und eine Freistellung vom Steuerabzug bei Bauleistungen beantragen wollen.

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Wirst du von Anfang an Angestellte haben? Dann ist dieser Bereich für dich relevant.

Hier musst du angeben, wie viele Angestellte du hast, wann die Lohnzahlungen beginnen und wie du die Lohnsteuer meldest. Aufgrund der Höhe der Lohnsteuer ergibt sich die Fälligkeit der Lohnsteueranmeldung (jährlich, quartalsweise oder monatlich).

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Auch hier musst du eine Schätzung erfassen, die deiner voraussichtlichen Umsätze der ersten beiden Geschäftsjahre.

Dieser Punkt ist zum einen wichtig, ob du die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG in Anspruch nehmen kannst. 

Wenn du regel besteuert bist, bestimmt sich hieraus auch die Häufigkeit der Umsatzsteuervoranmeldung. Abhängig von der voraussichtlichen Zahllast der Umsatzsteuer, musst du die Voranmeldung monatlich, quartalsweise oder jährlich abgeben.

Deshalb ist neben der Summe der Umsätze auch die Höhe des Steuersatzes von Bedeutung.

Summe der Umsätze

Auch hier sollte die Schätzung der Umsätze so realistisch wie möglich erfolgen. 

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Wenn du ein Unternehmen übernommen hast, dann ist dieser Punkt relevant.

Kleinunternehmerregelung

Erfüllst du Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG, ist dieser Bereich für dich relevant.

Entweder du entscheidest dich, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen und musst keine Umsatzsteuer zahlen.

Oder du entscheidest dich gegen die Kleinunternehmerregelung. Wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, dann bist du 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

Organschaft

Dieser Punkt ist relevant, wenn dein Unternehmer die Muttergesellschaft anderer Organgesellschaften ist und somit dein Unternehmen die Umsatzsteuerlast für alle Tochtergesellschaften trägt.

Steuerbefreiung

Ist deine Tätigkeit steuerbefreit? Dann ist dieser Punkt für dich relevant.

Dies wären z.b. Leistungen gemäß § 4 UStG, wie die Warenlieferungen ins EU-Ausland.

Steuersatz

Unterliegt deine Tätigkeit dem ermäßigten Steuersatz?  Dann ist dieser Punkt für dich relevant.

Durchschnittssatzbesteuerung

Unterliegt deine Tätigkeit der Durchschnittssatzbesteuerung? Dann ist dieser Punkt für dich relevant.

Dies ist eigentlich nur für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft der Fall.

Soll-/Ist-Versteuerung der Entgelte

Hier triffst du die Wahl zwischen Soll- und Ist-Versteuerung (§ 20 UStG).

Im Fall der Soll-Versteuerung (Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten) wird die Umsatzsteuer deiner Ausgangsrechnung in dem Voranmeldezeitraum fällig, in dem du die Rechnung erstellt hast. Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs spielt dabei keine Rolle. Somit gehst du evtl. mit dieser Zahlung ans Finanzamt in Vorleistung.

Bei der Ist-Versteuerung (Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten) dagegen wird die Zahlung der Umsatzsteuer erst in dem Voranmeldezeitraum fällig, in dem du die Zahlungen des Kunden erhalten hast.

Daher ist die Ist-Versteuerung vor allem am Anfang von Vorteil, da du die Umsatzsteuer erst abführen musst, wenn du das Geld bereits erhalten hast. 

Wenn du die Ist-Versteuerung auswählst, musst du den Grund dafür auswählen. Hier gibt es die folgenden Gründe:

  • der Jahresumsatz übersteigt nicht 600.000 €
  • die Finanzbehörde hat eine Befreiung zur doppelten Buchführung bewilligt (§ 148 AO)
  • die Umsätze stammen aus einer freiberuflichen Tätigkeit und es wird nicht freiwillig eine doppelte Buchführung gemacht.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)

Wenn du bereits eine USt-IdNr. hast, erfasst du diese hier. 

Ansonsten kannst du sie hier direkt beantragen.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen

Hier solltest du dich mit einem Steuerberater beraten.

Besonderes Besteuerungsverfahren „Mini-one-stop-shop“

Verkaufst du Waren in andere EU-Länder? Und sind seine Kunden auch Privatkunden? Dann ist dieser Bereich für dich relevant.

Das One-Stop-Shop-Verfahren soll steuerliche Hürden vereinfachen, die durch verschiedene Umsatzsteuerregelungen in den Ländern besteht.

Durch die Nutzung der Regelung werden quartalsweise elektronische Steuermeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern fällig.

Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet

Betreibst du einen Webshop oder verkaufst über Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay oder Etsy? Dann musst du diesen Bereich ausfüllen.

Angaben zur Beteiligung an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft

Wenn du an einer Personengesellschaft beteiligt bist, gibst du hier die dazugehörigen Daten an.

Letzte Angaben 

Willst du dem Finanzamt noch Vollmachten oder Anlagen zukommen lassen, wie das SEPA-Lastschriftmandat? Dann kreuzt du diese Unterlagen hier an. Allerdings ist es nicht möglich, die Unterlagen hier hochzuladen. Die Unterlagen müssen per Post an das Finanzamt übermittelt werden.

Als letztes erfolgt noch eine Plausibilitätsprüfung. Stellt das Programm Unstimmigkeiten oder fehlende Angaben fest, dann macht es dich hier darauf aufmerksam.

Erfolgt die Plausibilitätsprüfung ohne Auffälligkeiten, kannst du den steuerlichen Erfassungsbogen absenden.

ANMERKUNG

Diese Tipps / Erklärungen stellen keine steuerliche Beratung dar.

Ich habe mich bei den Ausführungen daran orientiert, wie ich meinen eigenen steuerlichen Erfassungsbogen ausgefüllt habe, sowie an der Hilfestellung von ELSTER.

Wenn du dir beim Ausfüllen unsicher bist, dann rate ich dir, dich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. 

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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