Nebenberuflich in die Selbständigkeit: meine 10 Punkte
Nebenberuflich in die Selbständigkeit
Aber wie mache ich das? Was muss ich beachten?
Hier meine 10 Schritte, wenn du nebenberuflich in die Selbständigkeit starten willst.
(Dies sind für mich wichtige Punkte, welche nicht unbedingt vollständig sind. Außerdem stellt dies keine Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.)
Gewerbeanmeldung
Wenn die Tätigkeit, die du ausüben willst, nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten (i.S.d. § 18 EStG) zählt, musst du ein Gewerbe anmelden.
Genaueres dazu findest du im Beitrag »Gewerbeanmeldung«.
Anmeldung beim Finanzamt
Egal, ob du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst oder ein Gewerbe hast, musst du dich beim Finanzamt anmelden. Hierzu musst du über ELSTER den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.
Bitte beachte, dass man i. d. R. mittlerweile hierüber nicht mehr extra informiert wirst, sondern du von dir aus hier tätig werden musst.
Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG) – ja oder nein
Im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens musst du entscheiden, ob du die Kleinunternehmerregelung i.S.d. §19 UStG anwendest / anwenden darfst oder nicht.
Genaueres hierzu findest du in meinem Beitrag »Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG«.
Buchhaltung & Geschäftskonto
Ich empfehle dir, von Anfang an ein Geschäftskonto zu haben und deine Buchhaltung in einem Programm zu erledigen.
Wenn du ein extra Konto für deine Selbständigkeit hast, vereinfacht dies deine Buchhaltung.
Ein Buchhaltungsprogramm empfehle ich, da du dadurch einen guten Überblick über deine Finanzen hast.
Außerdem ist es i. d. R. mit den gängigen Programmen einfach, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Diese benötigst du für die Steuererklärung, wenn du Einzelunternehmer bist (bis zu einem bestimmten jährlichen Umsatz und Gewinn).
Durch Schnittstellen ist es auch für deinen Steuerberater damit einfacher, deinen Jahresabschluss und deine Steuererklärung zu erstellen.
Des Weiteren besitzen die Programme eine Schnittstelle zu ELSTER, sodass du mit wenig zusätzlichen Aufwand deine Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt übermitteln kannst. (Vorausgesetzt, deine Buchhaltung ist ordentlich geführt.)
Fachkundige Hilfe
Insbesondere, wenn du wenig oder gar keine Ahnung von Buchhaltung und Steuern hast, empfehle ich dir, hier fachkundige Hilfe zu suchen.
Für deine Buchhaltung kannst du dir einen selbständigen Buchhalter (wie mich) suchen, der dich dabei unterstützt.
Bitte beachte, dass es aufgrund des Steuerberatergesetzes Einschränkungen gibt, wer welche Buchhaltungstätigkeiten ausüben darf.
(Mein Angebot im Bereich Buchhaltung findest du hier).
Steuerlich darf dich nur ein Steuerberater beraten. Dies gilt auch für die Umsatzsteuervoranmeldung.
Einkommensteuer
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ein Bestandteil deiner Einkommensteuer.
Bei deinem Angestelltenjob wird die Lohnsteuer direkt abgeführt.
Deine nebenberufliche Selbständigkeit wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung versteuert. Hierfür wird der Gewinn anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung herangezogen. Wie dein persönlicher Steuersatz aussieht, kann man so pauschal nicht sagen. Es empfiehlt sich, auch abhängig von deinem Einkommen aus dem Angestelltenjob, 30 – 40 % deines Gewinnes für die Steuer zurückzulegen.
Es kann auch sein, dass das Finanzamt Einkommensteuervorauszahlungen verlangt.
Scheinselbständigkeit
Du solltest dieses Thema immer im Hinterkopf haben.
Kriterien sind unter anderem, wenn du nur für einen Arbeitgeber tätig bist, keinen eigenen Auftritt am Markt, nicht die freie Wahl des Arbeitsortes oder der -zeit hast und/oder an die fachlichen Weisungen deines Auftraggebers gebunden bist.
Vor allem am Anfang kann es sein, dass man nur einen Auftraggeber hat. Dies ist normalerweise nicht kritisch. Aber du solltest schauen, dass du zeitnah mehrere Auftraggeber vorweisen kannst.
Krankenkasse
Als Angestellter werden die Beiträge zur Krankenversicherung vom Lohn abgezogen. Dabei zahlst sowohl du als auch dein Arbeitgeber einen Teil.
Wenn du nebenberuflich selbständig bist, ändert sich i. d. R. erstmal nichts hieran.
Entscheidend ist, dass die Krankenkasse deine Selbständigkeit als nebenberuflich einstuft.
Genaues hierzu kann dir nur deine Krankenkasse sagen.
Generell orientiert es sich am Verhältnis des Angestelltenjobs und der nebenberuflichen Selbständigkeit. Hierbei spielt natürlich auch die Stundenzahl deines Angestelltenjobs eine Rolle.
Man kann sich an den folgenden Punkten grob orientieren:
- der wesentliche Anteil deines Einkommens wird durch das Angestelltenverhältnis erwirtschaftet
- der Stundenumfang deines Angestelltenjobs übersteigt deutlich die deiner nebenberuflichen Selbständigkeit
- du hast keine Angestellten bzw. max. einen Minijobber
Versicherungen
Überlege dir, ob du für dein Gewerbe eine Versicherung benötigst.
Dies könnte z. B. sein:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- …
Welche Versicherung du benötigst bzw. empfehlenswert ist, hängt zum einen von deiner Tätigkeit ab, aber auch von deinem persönlichen Absicherungsbedürfnis. Daher kann hier pauschal keine Aussage gemacht werden.
Arbeitgeber
Im Unterschied zu einem angestellten Nebenjob benötigt man i.d.R. keine Erlaubnis für eine Selbständigkeit.
Dabei ist aber zu beachten, dass deine Nebentätigkeit keine Konkurrenz für deinen Arbeitgeber darstellt. Außerdem sollte sich deine nebenberufliche Selbständigkeit nicht negativ auf deine Arbeitsleistung auswirken.
Ich würde aber empfehlen, dass man den Arbeitgeber informiert. Insbesondere, wenn es eine Klausel im Arbeitsvertrag dazu gibt. Der Arbeitgeber darf die Selbständigkeit i. d. R. nicht verbieten. Wenn du es ihm aber nicht sagst und es rauskommt, könnte dies eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stören.
Fragen?
Du willst nebenberuflich in die Selbständigkeit starten und hast noch Fragen?
Dann freue ich mich, wenn du mir über das Kontaktformular schreibst oder ein Kommentar unter diesem Beitrag hinterlässt.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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