Kammermitgliedschaft
Kammermitgliedschaft
Nachdem du dich selbständig gemacht hast, steht noch das Thema Kammermitgliedschaft an.
Die meisten Unternehmen müssen Mitglied einer Kammer werden. Dabei handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft. Welche Kammer, das hängt von der Art der Tätigkeit ab.
Welche Kammern gibt es und für wen sind sie?
- Industrie- und Handelskammer (IHK):
Die IHK ist für alle Gewerbetreibenden und Handelsbetriebe zuständig (§ 2 IHKG).
Je nach Region ist eine andere IHK für dich zuständig. Eine Auflistung findest du auf der Internetseite der IHK. - Handwerkskammer (HWK):
Als Handwerker musst du in die Handwerkskammer (§ 90 HWO).
Auch die HWK ist nach Regionen unterteilt. Welche für dich zuständig ist, kannst du hier nachschauen. - Landwirtschaftskammern:
Für Förster, Bauern, Winzer und Gärtner, die die Voraussetzungen erfüllen, gibt es die Landwirtschaftskammern.
In welche du gehörst, kannst du hier nachlesen. - Kammern für freie Berufe:
Es gibt auch noch unterschiedliche Kammern für Freiberufler (i.S.d. § 18 EStG).
Es gibt z. B. eigene Kammern für Apotheker, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Wer ist von der Kammerpflicht befreit?
Ein paar wenige Berufe müssen nicht Mitglied einer Kammer werden. Dies sind z. B. Journalisten, Künstler, Dozenten und Unternehmensberater.
Wie wird man Mitglied?
Aufgrund der Pflichtmitgliedschaft wird man automatisch Mitglied.
Die IHK wird nach der Gewerbeanmeldung automatisch informiert und nimmt Kontakt zu dir auf.
Mitgliedschaft in mehreren Kammern möglich?
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass man sogar in zwei Kammern Mitglied ist. Z. B. gehört ein Handwerker, der auch mit Ersatzteilen handelt, der IHK und der HWK an.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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