Was ist die IHK?

Die Industrie- und Handelskammer vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und fördert die Wirtschaft ihres Bezirks.
Je nach Region ist eine andere IHK für dich zuständig. Eine Auflistung findest du auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer.

Was tut die IHK?

Die IHK z. B. 

  • erstellt Gutachten,
  • bietet Beratungen und Seminare an,
  • beratet Existenzgründer,
  • wirkt mit an der Berufsausbildung,
  • führt Firmenregister und Statistiken,
  • bietet Sach- und Fachkundeprüfungen für bestimmte Branchen an,
  • unterstützt bei Themen wie Businessplan oder Marketing,
  • unterstützt bei der Suche nach einer Unternehmensnachfolge,
  • bietet Informations- und Networking-Veranstaltungen an,
  • unterstützt im internationalen Bereich,
  • veröffentlicht regelmäßige Publikationen über Neuerungen, Studien u. ä.

Mitgliedschaft

Die IHK ist für alle Gewerbetreibenden und Handelsbetriebe zuständig (§ 2 IHKG). 

Dies sind z.B.

  • Kleingewerbetreibende,
  • Gewerbetreibende,
  • Handelsregisterunternehmen (Vollkaufleute).

Bei der Mitgliedschaft handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag liegt in der Hoheit der jeweiligen IHK und wird durch die jeweilige Vollversammlung entschieden. Dadurch variiert die Höhe von Region zu Region.

Der Betrag besteht aus zwei Bestandteilen:

  • Grundbeitrag:
    Der jährliche Grundbeitrag ist fix und richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Dabei gibt es eine Mindesthöhe.
  • Umlage:
    Neben dem Grundbeitrag wird auch noch ein variabler Beitrag fällig, abhängig von der Leistungsstärke des Unternehmens. Als Berechnungsgrundlage dient der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist.

Besonderheiten

In bestimmten Fällen gibt es bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrags Besonderheiten:

  • Nach § 3 Abs. 3 IHKG dürfen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 15.340 € abziehen.
  • Gehörst du sowohl der IHK als auch einer eigenen Berufskammer der freien Berufe an, so reduziert sich die Bemessungsgrundlage für die Umlage um bis zu 90 Prozent.
  • Bist du sowohl in der IHK als auch HWK Pflichtmitglied, so kannst du vom IHK-Beitrag befreit werden, sofern dein Jahresumsatz gewisse Grenzen nicht überschreitet.

Befreiung

Für kleine Unternehmen und Existenzgründer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist eine Befreiung vom Mitgliedsbeitrag möglich. (§ 3 Abs. 3 IHKG)

  • Kleine Unternehmen:
    Voraussetzung ist, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb unter 5.200 € liegt.
  • Existenzgründer:
    Hier gibt es eine Befreiung vom Grundbeitrag in den ersten beiden Jahren. Außerdem ist man von der Umlage in den ersten vier Jahren befreit, sofern der Gewinn aus Gewerbebetrieb unter 25.000 € liegt.

Beachte

Erfüllst du die Voraussetzung für die Besonderheiten oder die Befreiung, so musst du dies beantragen. Nur dann setzt die IHK die Befreiung bzw. Reduzierung um.

Weitere Blogbeiträge

In diesem Bereich stehen noch folgende Beiträge zur Verfügung:

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