HWK-Mitgliedschaft
Was ist die HWK?
Die Handwerkskammer vertritt die Interessen ihrer Mitglieder.
Je nach Region ist eine andere HWK zuständig. Eine Auflistung findest du auf der Internetseite der Handwerkskammer.
Was tut die HWK?
Die HWK bietet z. B.
- Individuelle Betriebsberatung
- Beratung bzgl. Außenwirtschaft
- überbetriebliche Unterweisung für Lehrlinge
- Aus- und Weiterbildung
- Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung
Mitgliedschaft
Gemäß § 90 HWO gehören folgende Handwerker der HWK an:
- meisterpflichtige Handwerker
- Handwerker ohne Meisterzwang
- Gewerbe, die eine handwerksähnliche Tätigkeit ausüben
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag liegt in der Hoheit der jeweiligen HWK und wird durch die jeweilige Vollversammlung jedes Jahr entschieden (§ 113 HWO). Dadurch variiert die Höhe von Region zu Region.
Der Betrag besteht aus zwei Bestandteilen:
- Grundbeitrag:
Der jährliche Grundbeitrag ist fix. - Zusatzbeitrag:
Neben dem Grundbeitrag wird auch noch ein variabler Beitrag fällig, abhängig von der Leistungsstärke des Unternehmens. Als Berechnungsgrundlage dient der Gewinn aus Gewerbebetrieb ist.
Befreiung
Für Minderhandwerker und Existenzgründer sind befreit.
- Minderhandwerker:
Voraussetzung ist, dass der Gewerbeertrag maximal 5.200 € beträgt (§ 90 Abs. 3 HWO). - Existenzgründer:
Solange der Gewerbeertrag maximal 25.000 € beträgt, ist das 1. Jahr beitragsfrei, das 2. und 3. ist der halbe Grundbeitrag fällig und im 4. Jahr der volle Grundbeitrag, aber kein Zusatzbeitrag.
Weitere Blogbeiträge
In diesem Bereich stehen noch folgende Beiträge zur Verfügung:
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