Gründungszuschuss

Du möchtest dich selbständig machen und dafür den Gründungszuschuss beantragen?

Hier ein kleiner Überblick.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung zur Selbständigkeit in Deutschland. Der Gründungszuschuss dient als Startkapital und ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. 

Die Förderung ist bei der Arbeitsagentur für Arbeit zu beantragen, wo auch eine Beratung erfolgen kann.

Voraussetzung

Für den Gründungszuschuss musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • du bist arbeitslos
  • du machst dich hauptberuflich selbständig (also mindestens 15 Stunden pro Woche)
  • der Antrag auf Gründungszuschuss muss vor der (hauptberuflichen) Selbständigkeit gestellt werden
  • du hast bei der Aufnahme deiner Selbständigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) von mindestens 150 Tagen
  • in den letzten 24 Monaten hast du keinen Gründungszuschuss erhalten

 

Anmerkung:
Hast du selber gekündigt und somit eine 3-monatige Sperre, so bekommst du in dieser Zeit keine Förderung.

Anmerkung 2:
Du bist bereits nebenberuflich selbständig und möchtest diese nun hauptberuflich ausüben?
Auch dann besteht die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Allerdings ist mit einer gesonderten Prüfung der Notwendigkeit zu rechnen.

Gründungszuschuss beantragen

Wenn du den Gründungszuschuss beantragen möchtest, und alle Voraussetzungen erfüllst, dann ist der erste Schritt, einen Termin bei deinem Berater vom Arbeitsamt auszumachen.

Bei diesem bekommst du deinen Antrag für den Gründungszuschuss und kannst auch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für eine Existenzgründerberatung beantragen.

Sobald du alle benötigten Unterlagen (siehe nächsten Abschnitt) vorliegen hast, reichst du alle Unterlagen beim Arbeitsamt ein.

Dieses prüft deinen Antrag.

Wird dem Antrag stattgegeben, bekommst du einen Bewilligungsbescheid und für die ersten 6 Monate den Gründungszuschuss (Phase 1).

 Für weitere 9 Monate kannst du den Gründungszuschuss Phase 2 beantragen. Genauere Informationen bekommst du zusammen mit dem Bewilligungsbescheid von Phase 1.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen du für den Gründungszuschuss benötigst?

  • Antragsformular
  • Businessplan
  • Kapitalbedarfs-, Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • Nachweis über deine persönliche und fachliche Eignung
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die Anmeldung deiner Selbständigkeit
  • ggf. Genehmigungen, die für deine Tätigkeit benötigt werden
Businessplan

Für den Gründungszuschuss benötigst du einen Businessplan, in dem du klar und detailliert deine Selbständigkeit vorstellst.

Weiteres zum Businessplan findest du unter »Businessplan«.

Kapitalbedarfs-, Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung

Diese Zahlenwerke sind im Grunde Bestandteile deines Businessplans.

Du musst zum einen zeigen, welche Kosten dir entstehen und wie du diese in der Anfangsphase finanzieren willst. Daher sind auch deine geplanten Umsätze von Bedeutung.
Außerdem möchte das Arbeitsamt eine Rentabilitätsvorschau. Diese ist für das erste Jahr monatlich, für das 2. und 3. Jahr jährlich darzustellen.

Bleib bei den Zahlen so realistisch wie möglich. Dein Plan wird von Experten überprüft, ob sich deine Selbständigkeit wirtschaftlich positiv entwickelt und ob der Gründungszuschuss für die Sicherung des Lebensunterhalts nötig ist.

Weiteres dazu findest du unter:

Nachweise der Kenntnisse und Fähigkeiten

Es werden von dir Nachweise über deine Kenntnisse und Fähigkeiten benötigt.

Hierzu zählen

  • fachliche und branchenspezifische Kenntnisse (z. B. eine Ausbildung in dem Beruf, oder bereits berufliche Erfahrung)
  • kaufmännische und unternehmerische Kenntnisse

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Das Arbeitsamt möchte wissen, ob die Gründung wirtschaftlich tragfähig und somit dauerhaft erfolgreich sein kann. Diese Prüfung übernimmt eine fachkundige Stelle.

Die fachkundige Stelle begutachtet mit der Tragfähigkeitsbescheinigung, ob die Gründung

  • konkurrenzfähig ist
  • der Finanzierungsbedarf realistisch geschätzt ist
  • die Einnahmen ausreichen, um davon Leben zu können.

 

Für die Prüfung werden im Grunde der Businessplan (inkl. Kapitalbedarfs-, Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung) und dein Lebenslauf benötigt.

    Existenzgründerseminar

    Die Zeit für die Erstellung aller Unterlagen ist oft aufgrund der 150-Tage-Frist knapp

    Du kannst einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, um ein Existenzgründerseminar vom Arbeitsamt bezahlt zu bekommen.

    Viele Anbieter unterstützen dich auch, den Businessplan (inkl. aller „Anlagen“) zu erstellen und sind außerdem berechtigt, die Tragfähigkeitsbescheinigung auszustellen.

    Anmeldung der Selbständigkeit

    Du musst die Anmeldung deiner Selbständigkeit nachweisen.

    Hierzu dient die

     Fachkundige Stellen

    Was bzw. wer sind fachkundige Stellen?

    Dies sind z. B.

    • Kammern, wie die IHK und HWK
    • Fachverbände
    • Gründerzentren
    • Existenzgründungsberatungen
    • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
    • Unternehmensberater

    Prüfung des Antrags

    Sobald du alle nötigen Unterlagen vorweisen kannst, prüft die Agentur für Arbeit deinen Antrag.

    Die Arbeitsagentur prüft, ob deine Selbständigkeit gute Erfolgsaussichten hat, oder eben auch nicht.

    Wichtig ist zu wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Gründerzuschuss gibt.

    Höhe und Bezugsdauer des Gründungszuschusses

    Die Förderung ist in 2 Phasen unterteilt und dauert bis zu 15 Monate.

    Phase 1

    Für die ersten sechs Monate bekommst du einen Zuschuss in Höhe deines individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 € pro Monat für deine soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge).

    Bekommst du z. B. 700 € Arbeitslosengeld (ALG 1), so bekommst du in dieser Zeit insgesamt 6.000 €.

    Phase 2

    Die 2. Phase musst du extra beantragen und dabei nachweisen, dass du hauptberuflich selbständig bist.

    Hier bekommst du für weitere 9 Monate die Pauschale von 300 € pro Monat für die soziale Absicherung, aber keine anderweitigen Gelder.

    Somit bekommst du hier insgesamt 2.700 €.

    Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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