Gehalt beim Einzelunternehmer
Gehalt beim Einzelunternehmer
Als Angestellter erhältst du monatlich dein Gehalt. Aber wie ist das mit dem Gehalt beim Einzelunternehmer?
Dein Gehalt ist eine Privatentnahme
Als Einzelunternehmer hast du in diesem Sinne kein Gehalt.
Du entnimmst das Geld, das du für deine private Lebensführung benötigst, aus deinem Unternehmen. Dies eine sogenannte Privatentnahme.
Du kannst natürlich nur das Geld nehmen, das dir zur Verfügung steht. Somit ist es dir (eigentlich) nur möglich, dir ein Gehalt auszuzahlen, wenn du einen Gewinn erwirtschaftest.
Deshalb solltest du dir im ersten Schritt auch überlegen, wie viel Geld du unbedingt für dein Privatleben benötigst (Mindestgehalt), aber auch, wie viel du gerne zur Verfügung hättest.
Dazu gehören z.B. Miete, Versicherungen, Lebensmittel, aber auch Urlaub und Auto.
Darauf aufbauend kannst du dann deine Preise kalkulieren.
(Dies ist aber nicht das einzige, das bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen ist. Genaueres in einem extra Beitrag).
Von deinen Einkünften aufgrund deiner Preise gehen aber auch noch die Ausgaben ab.
Grob gesagt, ist dein Gewinn deine Betriebseinnahmen abzüglich deiner Betriebsausgaben.
Dabei ist aber zu beachten, dass dein Gewinn nicht nur dein Gehalt decken muss, sondern auch z. B. Steuern und Rücklagen.
Erfassung in der Buchhaltung
In der Buchhaltung erfasst du dein Gehalt als Privatentnahme.
Bei der Privatentnahme handelt es sich nicht um eine Betriebsausgabe. Somit darf diese deinen Gewinn nicht mindern.
In der EÜR wird die Privatentnahme extra erfasst.
(Genaueres zur Privatentnahme in einem extra Beitrag).
Erfassung in lexoffice
In lexoffice kannst du bei der Erfassung von Zahlungen die Kategorie „Gehalt“ auswählen.
Aber Achtung: Diese Kategorie ist nur für das Gehalt von Angestellten gedacht.
Wenn du diese für dein Gehalt auswählst, dann wird dies falsch in der EÜR ausgewiesen.
Daher wähle für dein Gehalt die Kategorie „Privatentnahme“ in lexoffice aus.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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