Steuerfristen
Steuerfristen
Als Unternehmer musst du verschieden Steuerfristen einhalten.
In diesem Beitrag geb ich dir einen Überblick über die Steuerfristen.
Einkommensteuer
Bzgl. der Einkommensteuer musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben und ggf. Vorauszahlungen leisten.
Einkommensteuererklärung
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist zu unterscheiden, ob du von einem Steuerberater vertreten wirst, oder ob du deine Steuererklärung selber machst.
Wenn du die Steuererklärung selber machst, so ist die Frist der 31.07. des Folgejahres.
Somit müsstest du bis 31.07.2025 die Steuererklärung für 2024 abgeben.
Wenn du einen Steuerberater hast, der deine Steuererklärungen abgibt, so verlängert sich diese Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Somit wäre hier die Erklärung 2024 bis 28.02.2026 abzugeben. (Hier gibt es aktuell Verlängerungen, s. u.)
Geänderte Abgabefristen für Steuererklärungen bis 2025
Aufgrund von Corona wurden die Abgabefristen für die Steuererklärungen verlängert, wobei sich diese wieder an die gesetzlichen Abgabefristen annähern.
ohne Steuerberater | mit Steuerberater | |
Steuererklärung 2023 | 02.09.2024 | 02.06.2025 |
Steuererklärung 2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 |
Steuererklärung 2025 | 31.07.2026 | 01.03.2027 |
Einkommensteuervorauszahlung
Wenn du Einkommensteuervorauszahlungen leisten musst, so ist diese quartalsweise fällig.
Die Vorauszahlung ist immer am 10. des dritten Quartalsmonats fällig
- 10. März: Q1-Vorauszahlung
- 10. Juni: Q2-Vorauszahlung
- 10. September: Q3-Vorauszahlung
- 10. Dezember: Q4-Vorauszahlung
Umsatzsteuer
Bzgl. der Umsatzsteuer musst du eine Umsatzsteuererklärung und ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Umsatzsteuererklärung
Die Abgabefrist für die Umsatzsteuererklärung entspricht der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung.
Zahlungsfrist für die Umsatzsteuererklärung
Hier gibt es eine Zahlfrist.
Wenn du eine Nachzahlung leisten musst, so musst du diese innerhalb eines Monats nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung überweisen. Es gibt keine extra Zahlungsaufforderung vom Finanzamt.
Umsatzsteuervoranmeldung (USt-VA) und Zahlung
Die USt-VA ist immer am 10. des Folgemonats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig.
Beispielsweise ist am 10.07.2024 die USt-VA für den Monat Juni fällig (monatliche USt-VA) bzw. die USt-VA für das 2. Quartal (bei quartalsweiser Abgabe).
Man kann auch eine Dauerfristverlängerung beantragen, wodurch man für die USt-VA einen Monat mehr Zeit hat.
In diesem Fall ist die USt-VA für den Monat Juni bzw. das 2. Quartal z. B. erst am 10.08.2024 fällig.
Zusammen mit der Meldung ist ebenfalls am 10. die Zahlung der gemeldeten Umsatzsteuervoranmeldung fällig.
Zusammenfassende Meldung (ZM)
Hast du Unternehmer aus dem europäischen Ausland als Kunden, musst du eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Die ZM ist immer am 25. des Folgemonats nach Ablauf des Meldezeitraums fällig.
Am 25. April ist z.B. die ZM für März (bei monatlicher Meldung) bzw. für das 1. Quartal (bei quartalsweiser Abgabe) fällig.
Gewerbesteuer
Bzgl. der Gewerbesteuer musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben und ggf. Gewerbesteuervorauszahlungen leisten.
Gewerbesteuererklärung
Die Abgabefrist für die Gewerbesteuererklärung entspricht der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung.
Gewerbesteuervorauszahlung
Wenn du Gewerbesteuervorauszahlungen leisten musst, so ist diese quartalsweise fällig.
Die Vorauszahlung ist immer am 15. in der Mitte des Quartals fällig
- 15. Februar: Q1-Vorauszahlung
- 15. Mai: Q2-Vorauszahlung
- 15. August: Q3-Vorauszahlung
- 15. November: Q4-Vorauszahlung
Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge
Wenn du Mitarbeiter beschäftigst, so hast du auch Fristen bzgl. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Lohnsteuer
Die Lohnsteueranmeldung ist immer am 10. des Folgemonats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig.
Somit ist die Lohnsteueranmeldung für April am 10.05.2025 fällig.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Meldung der Beitragsnachweise müssen zwei Tage vor der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bei den Krankenkassen eingehen. Dies ist somit am fünftletzten Bankarbeitstag.
Die Sozialversicherungsbeiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats spätestens fällig.
Für den April 2025 bedeutet dies, dass die Meldung am 24.04.2025 eingereicht werden muss und die Überweisung am 28.04.2025 fällig ist.
Körperschaftsteuer
Die
Die Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung entspricht der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung.
Und wenn die Frist auf das Wochenende fällt?
Wenn die Abgabefrist auf das Wochenende fällt, so verschiebt sich die Steuerfrist auf den nächsten Werktag (i. d. R. Montag).
Persönliche Anmerkung
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Bei genaueren Fragen dazu frage bitte deinen Steuerberater. Ich bin nicht befugt, dich steuerlich zu beraten.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
Datenschutzhinweis:
Mit der Nutzung des Kommentarbereichs erklärst Du Dich mit meiner Datenschutzerklärung einverstanden.
0 Kommentare