Neuerungen für Kleinunternehmer (i.S.d. §19 UStG) 2024/2025
Neuerungen für Kleinunternehmer
Du bist Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG)?
Dann gibt es für dich ein paar Änderungen, die aufgrund des Wachstumschancengesetzes (= Jahressteuergesetz 2023) bereits gelten.
Aber auch im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sind für dich relevante Änderungen geplant.
Änderungen ab 2024
Im Wachstumschancengesetz sind zwei Änderungen für dich als Kleinunternehmer enthalten.
Umsatzsteuererklärung
Auch wenn du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist oder Vorsteuer ziehen darfst, musstest du trotzdem bisher (einschließlich Besteuerungszeitraum 2023) eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
(Allerdings gab es bisher schon die Möglichkeit, dass das Finanzamt auf die Abgabe verzichtet hat).
Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 bist du offiziell von der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit.
Bitte beachte, dass es auch Ausnahmen gibt, bei denen du weiterhin eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst.
- Wenn du innergemeinschaftliche Erwerbe (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) tätigst,
bei Umsätzen nach § 13b Abs. 5 UStG und
bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG)
(§ 18 Abs. 4a UStG) - Wenn dich das Finanzamt zur Abgabe auffordert.
Freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Auch wenn du die Voraussetzungen des § 19 UStG für die Kleinunternehmerregelung erfüllst, kannst du auf die Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren.
Bis zum Besteuerungszeitraum 2023 kannst du den Verzicht so lange erklären, wie die Umsatzsteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig ist für das entsprechende Jahr.
Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 gibt es eine Frist von zwei Jahren für den möglichen Verzicht.
Du kannst somit in Zukunft den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bis zum Ablauf des zweiten auf das Besteuerungsjahr folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt mitteilen.
Beachte, dass wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, du mindestens fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden bist.
Geplante Änderung ab 2025
Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 ist aktuell geplant, die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung zu erhöhen.
Aktuell gelten Umsatzgrenzen von 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (geplanter/geschätzter Umsatz für aktuelles Jahr zum Jahreswechsel).
Überschreitest du im aktuellen Jahr die 22.000 €, so kannst du ab dem nächsten Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Für das aktuelle Jahr ändert sich aber nicht.
Diese Grenzen sollen erhöht werden auf 25.000 € bzw. 100.000 €.
Überschreitest du dann die 25.000 €, bleibst aber unter 100.000 €, so bist du ab dem nächsten Jahr regel besteuert, aber für das aktuelle Jahr ändert sich nichts.
Allerdings ist geplant, dass wenn du die 100.000 € überschreitest, du ab diesem Zeitpunkt dann bereits die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.
Persönliche Anmerkung
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Bei genaueren Fragen dazu frage bitte deinen Steuerberater. Ich bin nicht befugt, dich steuerlich zu beraten.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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