Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel 2024/2025

Selbständigkeit, Steuer0 Kommentare

Jahressteuergesetz 2024

 

Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2024/2025 Änderungen bzgl. Buchhaltung und Steuer.

Das Jahressteuergesetz wurde Ende November 2024 verabschiedet.
Zuvor wurde bereits das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet.
Außerdem gibt es aufgrund des Wachstumschancengesetzes Änderungen.

Auszug

 

Im Nachfolgenden findet ihr einen Auszug aus den Änderungen.

 

E-Rechnung im B2B-Bereich

 

Die elektronische Rechnung wird im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 Pflicht, wenn beide Unternehmer in Deutschland ansässig sind.

Es gilt für den Zeitraum 2025 bis 2027 eine Übergangsregelung.

Ab 2028 sind dann ausschließlich elektronische Rechnungen erlaubt.

Im Bereich E-Rechnung findest du hierzu weitere Beiträge.

E-Rechnung im B2B-Bereich

 

Die elektronische Rechnung wird im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 Pflicht, wenn beide Unternehmer in Deutschland ansässig sind.

Es gilt für den Zeitraum 2025 bis 2027 eine Übergangsregelung.

Ab 2028 sind dann ausschließlich elektronische Rechnungen erlaubt.

Im Bereich E-Rechnung findest du hierzu weitere Beiträge.

Reform der Kleinunternehmerregelung (i.S.d. § 19 UStG)

 

Ab dem 01.01.2025 gilt die Europäische Kleinunternehmer-Richtlinie. Im Rahmen der Umsetzung in Deutschland werden die Umsatzgrenzen erhöht.

Weiteres dazu findest du unter:
»Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG«
»Neuerungen für Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG) 2024/2025«

Wirtschafts-Identifikationsnummer

 

Ab November 2024 wird für den wirtschaftlichen Verkehr stufenweise ohne Antragstellung die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.

Die W-IdNr. dient dazu, dass jeder wirtschaftlich Tätige eindeutig identifiziert werden kann. Sie entspricht bei Unternehmern / wirtschaftlich Tätigen der Steueridentifikationsnummer bei Privatpersonen.

Genaueres dazu findest du in Kürze in einem separaten Beitrag.

 

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