Neuerungen für Kleinunternehmer (i.S.d. §19 UStG) 2024/2025

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Neuerungen für Kleinunternehmer

Du bist Kleinunternehmer (i.S.d. § 19 UStG)?

Dann gibt es für dich ein paar Änderungen, die aufgrund des Wachstumschancengesetzes (= Jahressteuergesetz 2023) bereits gelten.
Aber auch im aktuellen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sind für dich relevante Änderungen geplant.

Änderungen ab 2024

Im Wachstumschancengesetz sind zwei Änderungen für dich als Kleinunternehmer enthalten.

Umsatzsteuererklärung

Auch wenn du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweist oder Vorsteuer ziehen darfst, musstest du trotzdem bisher (einschließlich Besteuerungszeitraum 2023) eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
(Allerdings gab es bisher schon die Möglichkeit, dass das Finanzamt auf die Abgabe verzichtet hat).

Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 bist du offiziell von der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit.

Bitte beachte, dass es auch Ausnahmen gibt, bei denen du weiterhin eine Umsatzsteuererklärung abgeben musst.

Freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Auch wenn du die Voraussetzungen des § 19 UStG für die Kleinunternehmerregelung erfüllst, kannst du auf die Regelung verzichten und zur Regelbesteuerung optieren.

Bis zum Besteuerungszeitraum 2023  kannst du den Verzicht so lange erklären, wie die Umsatzsteuerfestsetzung noch nicht bestandskräftig ist für das entsprechende Jahr.

Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 gibt es eine Frist von zwei Jahren für den möglichen Verzicht.
Du kannst somit in Zukunft den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bis zum Ablauf des zweiten auf das Besteuerungsjahr folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt mitteilen.

Beachte, dass wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest, du mindestens fünf Kalenderjahre an diese Entscheidung gebunden bist.

Änderung ab 2025

Ab 2025 gibt es zwei wesentliche Änderungen bzgl. der Kleinunternehmerregelung.

Dabei hängt die Anpassung der Grenzen mit der Umsetzung der Europäischen Kleinunternehmer-Richtlinie zusammen.

Anpassung der Grenzen

Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 war geplant, die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung zu erhöhen. Das Gesetz wurde Ende November 2024 verabschiedet und gilt ab 2025.

Aktuell gelten Umsatzgrenzen von 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (geplanter/geschätzter Umsatz für aktuelles Jahr zum Jahreswechsel).
Überschreitest du im aktuellen Jahr die 22.000 €, so kannst du ab dem nächsten Jahr die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Für das aktuelle Jahr ändert sich aber nicht.

Diese Grenzen werden erhöht auf 25.000 €  bzw. 100.000 €.
Überschreitest du dann die 25.000 €, bleibst aber unter 100.000 €, so bist du ab dem nächsten Jahr regel besteuert, aber für das aktuelle Jahr ändert sich nichts.
Allerdings ist neu, dass wenn du die 100.000 € überschreitest, du ab diesem Zeitpunkt dann bereits die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen kannst. Bisher galt dies erst ab dem nächsten Jahr.

Europäische Kleinunternehmer-Richtlinie

Die Europäische Kleinunternehmer-Richtlinie gilt ab 01.01.2025, welche auch in Deutschland umgesetzt wird.

Bisher galt die Kleinunternehmerregelung nur national. D. h., wenn ein deutscher Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nutzte, galt dies nicht in Österreich.

Aufgrund der Europäischen Kleinunternehmer-Richtlinie können sich nun deutsche Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, über ein extra Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Kleinunternehmerregelung auch im europäischen Ausland in Anspruch nehmen.

Umgekehrt sollen auch im europäischen Ausland ansässige Kleinunternehmer unter den gleichen Bedingungen wie deutsche Kleinunternehmer die Sonderregelung in Anspruch nehmen können.

Dabei gilt für die Steuerfreiheit eine Gesamtumsatzgrenze für das Vorjahr von 25.000 € und 100.000 € für das laufende Jahr.

Persönliche Anmerkung

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Bei genaueren Fragen dazu frage bitte deinen Steuerberater. Ich bin nicht befugt, dich steuerlich zu beraten.

Historie

Erstveröffentlichung: 08.07.2024

Update: 06.01.2025

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