Wobei kann mir ein selbständiger (Bilanz-)Buchhalter helfen?

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Wobei dir ein selbständiger Buchhalter helfen kann?

Du überlegst, deine Buchhaltung auszulagern und fragst dich nun: wobei kann mir ein selbständiger Buchhalter helfen?

Aufgrund des Steuerberatergesetzes (StBerG) sind selbständige Buchhalter (wie ich) in ihren Aufgabengebieten eingeschränkt.

Zu unterscheiden sind Tätigkeiten im Bereich Buchhaltung

  • die jeder erledigen darf
  • die mit einer gewissen Qualifikation erlaubt sind
  • die nur Steuerberater ausüben dürfen.

Gesetzliche Grundlage

Gemäß dem Steuerberatergesetz sind zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen nur die in den § 3, § 3a und § 4 StBerG aufgeführten Personen und Vereinigungen befugt.
Allen anderen Personen ist eine Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 1 StBerG), und zwar unabhängig davon, ob die Hilfe haupt- oder nebenberuflich und entgeltlich oder unentgeltlich geleistet wird.
Dabei ist auch die Hilfe bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie bei der Erstellung von Abschlüssen, die
für die Besteuerung von Bedeutung sind, eine Hilfeleistung in Steuersachen.

    Vom Verbot der Hilfeleistung in Steuersachen gibt es zwei Ausnahmen, welche in § 6 Nr. 3 + 4 StBerG geregelt sind. Dies sind:

    • Mechanische Arbeitsgänge
    • das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen für bestimmte Personen.

    Jedem erlaubt

    Gemäß §6 Nr. 3 StBerG gilt das grundsätzliche Verbot nicht für die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von
    Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind.

    Zu diesen mechanischen Arbeitsgängen gehören:

    • Schreib- und Rechenarbeiten
    • Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder eine andere dazu befugte Person kontiert wurden
    • Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen hierzu befugten Person
    • Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen

    Zu diesen mechanischen Arbeitsgängen gehört nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen.

    Bestimmten Personen erlaubt

    Neben den mechanischen Arbeitsgängen sind bestimmten Personen noch

    • das Kontieren und Buchen laufender Geschäftsvorfälle
    • die laufende Lohnabrechnung
    • und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung erlaubt.

    Diese Personen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen

    Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Beruf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung

    mindestens 3 Jahre praktische Berufserfahrung in der Buchhaltung in einem Umfang von mind. 16 Wochenstunden.

    Nur Steuerberatern erlaubt

    Bei den nachfolgenden Leistungen i. V. m. der Buchhaltung darf nur der Steuerberater unterstützen:

    • eine Buchführung einzurichten
    • einen auf die betrieblichen Belange des Auftraggebers abgestimmten Kontenplan erstellen
    • vorbereitende Abschlussbuchungen vornehmen
    • einen Jahresabschluss erstellen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung);
      unzulässig ist auch die Erstellung einer sog. „Knopfdruckbilanz“ im automatisierten Verfahren
    • den Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermitteln
    • Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder andere Steuererklärungen fertigen
    • Lohnkonten einrichten und abschließen.

    Wobei ich dir somit helfen darf

    Als Gepr. Bilanzbuchhalterin (IHK) darf ich dir beim Sortieren, Kontieren und Buchen deiner laufenden Geschäftsvorfälle helfen, im Rahmen des § 6 Nr. 3,4 StBerG.

    Ich darf keine steuerliche Beratung geben und auch nicht bei deiner Umsatzsteuervoranmeldung helfen.

    Wenn du wissen willst, was ich alles anbiete, dann schau dir mein Angebot an.

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