Scheinselbständigkeit

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Scheinselbständigkeit

Man liest immer mal wieder von Scheinselbständigkeit. Doch was ist das eigentlich genau und wie lässt sie sich erkennen bzw. vermeiden?

Für Einzelunternehmer kann die Scheinselbständigkeit eine große Gefahr sein und schwerwiegende Folgen haben bzw. Strafen nach sich ziehen. Daher sollte man sich auch mit diesem Thema beschäftigen.

Was ist Scheinselbständigkeit?

Auf den ersten Blick bist du selbständig. Aber bei genauer Betrachtung ähnelt das Arbeitsverhältnis mit deinem Auftraggeber eher dem einer Anstellung. Dabei aber hast du nicht die Vorteile eines festen Mitarbeiters.

Daher stellt sich zuerst die Frage: Was zeichnet eine selbständige Tätigkeit aus?

Was zeichnet eine selbständige Tätigkeit aus?

Eine Selbständigkeit zeichnet sich aus durch:

  • freie Gestaltung der Tätigkeit
  • selbstbestimmte Arbeitszeiten
  • Verfügen über die eigene Arbeitskraft

Dabei trägst du als Selbständiger das unternehmerische Risiko selbst, wobei du gleichzeitig unternehmerische Entscheidungsfreiheit besitzt.

Kriterien für eine Scheinselbständigkeit

Es gibt keine speziellen Kriterien, aber Orientierungspunkte.

  • Schreibt dir dein Auftraggeber genau z. B. die Arbeitszeit und -ort, Arbeitsdauer und die Art der Arbeitsausführung vor?
  • Hast du einen festen Arbeitsplatz in der Firma deines Auftraggebers?
  • Hast du nur einen Auftraggeber? Und auch noch kaum Kapazitäten, für einen weiteren zu arbeiten?
  • Hast du keine unternehmerische Entscheidungsfreiheit / kein unternehmerisches Risiko?

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Wie du siehst, ist das mit den Kriterien auch nicht so einfach.

Ein Freelancer, der immer projektbezogen oder Interim in einer Firma arbeitet, wird einige dieser Orientierungspunkte mit ja beantworten.

Aber auch z. B. ein selbständiger Messebauer wird die Arbeitszeit vom Auftraggeber vorgegeben bekommen, da für den Auf- und Abbau feste Zeiten vorgesehen sind vom Messeveranstalter.

Deshalb ist die Gesamtbetrachtung so wichtig.

Es ist auch nicht schädlich, wenn du am Anfang deiner Selbständigkeit nur einen Auftraggeber hast. Du solltest nur nachweisen können, dass du dich auch um weitere Aufträge kümmerst und diese Auftragslage nicht über Jahre geht.

Wer ist für die Prüfung zuständig?

Die Prüfung nennt sich Statusfeststellungsverfahren und wird von der Deutschen Rentenversicherungsanstalt durchgeführt. Das Verfahren kann z.b. durch das Finanzamt, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder die Krankenversicherung in die Wege geleitet werden.

Wie kann ich mich für Scheinselbständigkeit schützen?

Das wichtigste ist, sich genau zu informieren und die Risiken zu vermeiden. Denn in vielen Fällen entsteht die Scheinselbständigkeit durch Unwissenheit – und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Außerdem kannst du bei der Formulierung deiner Verträge bereits einen wichtigen Punkt vermeiden. Achte darauf, dass dein Kunde dir gegenüber nicht weisungsberechtigt ist. Zusätzlich ist es z. B. bei einer Bürotätigkeit sinnvoll, dass du die Tätigkeit in deinem Büro und nicht beim Auftraggeber ausübst.

Wichtig ist auch, dass du nicht nur für einen Auftraggeber tätig wirst. Wie viele verschiedene es sein sollten, kann man nicht pauschal sagen. Mir sind zahlen von mindestens 3–5 verschiedenen Auftraggeber mittlerweile über den Weg gelaufen.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren beantragen. Beachte hierbei aber, dass alles sehr genau geprüft wird und das Ergebnis ggf. nicht so ausfällt, wie du dir wünscht.

Folgen der Scheinselbständigkeit

Kommt es zu einer Prüfung und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, so sind die Folgen oft sehr schwerwiegend.

Sowohl du als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, die bisher nicht gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für den Beschäftigungszeitraum nachzuzahlen. Zudem kann es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen.

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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