Lexware Office (lexoffice) – Häufige Fragen zur E-Rechnung

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E-Rechnung

Ab 01.01.2025 musst du imstande sein, E-Rechnungen empfangen zu können.

Abhängig von deinem Umsatz hast du eine Übergangsfrist für den Versand von E-Rechnungen und musst diese evtl. ab 2027 oder 2028 versenden. Dabei gilt dies vorerst nur, wenn deine Kunden deutsche Unternehmer sind.

Weiteres zur E-Rechnung findest du im Beitrag »Elektronische Rechnung«.

Häufige Fragen zur E-Rechnung i. V. m. Lexware Office (lexoffice)

In diesem Beitrag möchte ich einige Fragen beantworten, die mir in letzter Zeit bzgl. der E-Rechnung i. V. m. Lexware Office begegnet sind.

Kann Lexware Office alle Arten von E-Rechnungen?

Ja.

Es können in allen Versionen E-Rechnungen verarbeitet werden.
Die Erstellung von E-Rechnungen ist ab Paket M möglich. 

Kann ich ZUGFeRD-Rechnungen erstellen?

Ja, Lexware Office wird zukünftig ZUGFeRD-Rechnungen erstellen können.

Wenn du eine Rechnung an Behörden ausstellst, dann musst du dies in Form der XRechnung.

Welche Angaben benötige ich, um eine E-Rechnung zu erstellen?

  • In deinen Einstellungen:
    Vollständige Firmenangaben: eigene Anschrift, Steuernummer / USt-IdNr., Bundesland
  • Beim Kontakt:
    Kunde muss ein Firmenkontakt sein, mit vollständiger Rechnungsadresse

Muss ich meine Bankverbindung in Lexware Office hinterlegen?

Ja.

Wenn du deine Bank nicht in Lexware Office anbinden willst / kannst, so kannst du dies in Form eines Offline-Kontos vornehmen.

Können mehrere IBANs in der E-Rechnung hinterlegt werden?

Ja, es können bis zu zwei IBANs im Drucklayout in der Fußzeile angezeigt werden.

Macht es Sinn, ein selbst gestaltetes Layout oder Briefpapier zu hinterlegen?

Bindend ist in Zukunft nur noch der maschinenlesbare Teil, bei dem es kein Layout / Briefpapier gibt.

Allerdings kannst du z. B. an Privatpersonen weiterhin Rechnungen mit deinem Layout verschicken.

Außerdem besteht auch die Möglichkeit, ein Firmenlogo in die ZUGPFeRD-Rechnung einzufügen.

Kann ich vor dem Versand der E-Rechnung diese löschen, wenn sie einen Fehler enthält?

Es ist generell nicht zu empfehlen, eine erstellte Rechnung zu löschen.

Die Rechnung kann, wenn sie noch nicht versendet wurde, korrigiert werden.

Außerdem ist es möglich, die Rechnung zu stornieren und neu zu erstellen.

Speichert Lexware Office auch den XML-Teil der ZUGFeRD-Rechnung?

Ja, da der XML-Teil ausgelesen wird.

Kann die E-Rechnung als Standard eingestellt werden?

Nein.

Da sich die Art der Rechnungsstellung nach dem Kunden richtiet, kann die E-Rechnung nicht als Standard eingestellt werden.

Die E-Rechnung gilt nur für Firmenkunden, welche eine ZUGFeRD-Rechnung bekommen.
Handelt es sich bei dem Kunden um eine Behörde, so wird eine XRechnung benötigt.

Kann ich eine bereits erstellte PDF-Rechnung in eine E-Rechnung umwandeln?

Nein, im Nachgang kann eine PDF-Rechnung nicht in eine E-Rechnung umgewandelt werden.

Können Anhänge, wie AGBs, zusammen mit der E-Rechnung verwendet werden?

Nach aktuellem Stand können bei ZUGFeRD-Rechnungen weitere Dateianhänge in der E-Mail mitversendet werden.

Kann ich die E-Rechnung auch herunterladen und manuell versenden?

Ja, du kannst, wie bisher auch, die Rechnung herunterladen und manuell versenden. Bitte prüfe vor dem Versand aber, dass auch der Download des XML-Teils funktioniert hat.

Können mehrere E-Mail-Adressen als Empfänger hinterlegt werden?

Ja.

Werden die Rechnungen in Lexware Office GoBD-konform archiviert?

Ja, solange die Buchhaltung regelmäßig festgeschrieben wird und der Account nicht gelöscht wird.

Kostet die E-Rechnung extra?

Nein.

Ab dem Paket S kannst du eingehende E-Rechnungen erfassen und verarbeiten.

Ab dem Paket M kannst du Rechnungen, und auch E-Rechnungen, erstellen. 

Muss ich für die Verarbeitung und Archivierung der XML-Datei etwas beachten?

Damit E-Rechnungen inkl. der XML-Datei verarbeitet werden, muss in den Einstellungen der Empfang der E-Rechnung aktiviert werden.

Kann ich meine Serienrechnungen auch als E-Rechnung erstellen?

Ja, sobald die E-Rechnungsfunktion aktiviert wurde.

Bitte beachte, dass es aktuell notwendig ist, Serienvorlagen neu aufzusetzen, damit sie auf das E-Rechnungsformat übertragen werden.

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