lexoffice – Umsatzsteuervoranmeldung und ZM
Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung in lexoffice
Du musst regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung oder eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.
Beide Meldungen kannst du leicht über lexoffice vornehmen.
Wo finde ich die Umsatzsteuervoranmeldung und ZM in lexoffice?
Im Menüpunkt „Buchhaltung“ findest du den Punkt „Steuerliche Meldungen“.
Hier findest du die nachfolgenden Punkte:
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Zusammenfassende Meldung
- Steuerrelevante Änderungen
- Meldehistorie
- Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland (ggfs.)
Wie erfolgt die Übermittlung?
Lexoffice hat eine Schnittstelle, die es dir ermöglicht, deine Umsatzsteuervoranmeldung und deine ZM direkt ans Finanzamt zu übermitteln. Hierfür benötigst du kein eigenes ELSTER-Zertifikat.
Die einzelnen Positionen
Im Nachfolgenden stelle ich dir die einzelnen Positionen vor.
Umsatzsteuervoranmeldung
Wenn du in den Einstellungen das richtige Abgabe-Intervall eingestellt hast, siehst du im Bereich Umsatzsteuer-Voranmeldung, welche Meldung aktuell abzugeben ist, inkl. Abgabefrist und Zahllast. Außerdem wird dir noch die nächste Meldung angezeigt.
Nachdem du „Umsatzsteuer-Voranmeldung öffnen“ angeklickt hast, siehst du alle notwendigen Informationen zur Umsatzsteuervornameldung für den gewünschten Zeitraum.
Wähle oben rechts den gewünschten Zeitraum aus, für den du die Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln willst. Dabei kannst du einen Monat oder ein Quartal auswählen.
Wenn du die Bereiche „Steuerpflichtige Umsätze“ bzw. „Abziehbare Vorsteuer“ aufklappst, dann kannst du die Details zu deinen Buchungen in diesem Bereich sehen.
Unten rechts zeigt dir dann lexoffice die Zahllast an. Diese berechnet sich aus der zu zahlenden Umsatzsteuer abzüglich der abziehbaren Vorsteuer.
Für die Übermittlung musst du nur unten rechts auf den Button „übermitteln“ klicken.
Bei der ersten Übermittlung fordert dich lexoffice evtl. auf, noch fehlende Informationen zu hinterlegen, wenn diese noch nicht vollständig sind.
Hast du dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilt, dann wird diese die Zahlung einziehen. Ansonsten musst du jetzt noch die Zahlung ans Finanzamt überweisen.
Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung
Wenn du im Nachhinein einen Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung feststellst, kannst du analog zur Übermittlung der Voranmeldung auch eine Korrekturmeldung ans Finanzamt übermitteln.
Zusammenfassende Meldung
Die Zusammenfassende Meldung findest du im Bereich „Zusammenfassende Meldung“.
Die ZM übermittelst du analog zur Umsatzsteuervoranmeldung. Ebenso eine evtl. nötige Korrektur.
Zur Info, die ZM wird nicht ans Finanzamt, sondern ans Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.
Steuerrelevante Änderungen
Änderst du im Nachhinein Buchungen oder buchst neue Belege für einen Zeitraum, für den bereits eine Meldung erfolgt ist. so wird die Buchung unter steuerrelevante Änderungen angezeigt.
Schau dir die angezeigten Buchungen an, ob eine Korrekturmeldung nötig ist. Anschließend kannst du die Positionen ausblenden.
Meldehistorie
Im Bereich „Meldehistorie“ kannst du nachschauen, welche Meldungen du bereits übermittelt hast, getrennt nach Umsatsteuer-Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung.
Hier kannst du auch die Belege zu den Umsatzsteuervoranmeldungen erzeugen lassen, wenn du dies nicht bei der Meldung getan hast.
Umsätze an Privatpersonen im EU-Ausland
Hast du Umsätze durch Privatpersonen im EU-Ausland, so hast du die Möglichkeit (bis zu einer Umsatzschwelle von 10.000 €), die Deutsche Umsatzsteuer anzuwenden oder die EU-Zielland-Steuer (OSS-Verfahren).
Wenn du die deutsche Umsatzsteuer anwendest, siehst du in der Übersicht die Höhe deiner Umsätze und wie wie weit du noch von der Umsatzschwelle entfernt bist.
Nimmst du am OSS-Verfahren teil, so kannst du dir hier die Umsätze als CSV-Datei exportieren. Diesen Export kannst du dann im Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BOP) importieren.
Besonderheiten
In bestimmten Fällen kann die Umsatzsteuervoranmeldung nicht über lexoffice übermittelt werden.
Hinweis für Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG
Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG in Anspruch nimmst, kann es vorkommen, dass du eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen musst.
In diesem Fall kannst du dies nicht über lexoffice machen.
Eine Alternative ist, die Meldung direkt über ELSTER vorzunehmen.
Konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung
Auch eine konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung kannst du nicht über lexoffice übermitteln.
Alternativ kannst du die Werte aus lexoffice verwenden, um die Meldung direkt über ELSTER vorzunehmen.
Historie
Erstveröffentlichung: 19.02.2024
Update: 19.02.2026
Fragen?
Du hast weitere Fragen oder benötigst Unterstützung?
Als lexoffice-Coach unterstütze ich dich gerne. Siehe hierzu auch mein Angebot im Bereich Buchhaltung.
Schreib mir einfach eine Nachricht.
Datenschutzhinweis:
Mit der Nutzung des Kommentarbereichs erklärst Du Dich mit meiner Datenschutzerklärung einverstanden.
0 Kommentare