lexoffice – Umsatzsteuervoranmeldung und ZM

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Umsatzsteuervoranmeldung und Zusammenfassende Meldung in lexoffice

Du musst regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung oder eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.

Beide Meldungen kannst du leicht über lexoffice vornehmen.

Wo finde ich die Umsatzsteuervoranmeldung und ZM in lexoffice?

Im Menüpunkt „Buchhaltung“ findest du den Punkt „ELSTER“.

Hier findest du die nachfolgenden Punkte:

  • Umsatzsteuer-Zahllast
  • Zusammenfassende Meldung
  • Protokolle
  • Steuerrelevante Änderungen
  • OSS EU-Regelung (evtl.)

Wie erfolgt die Übermittlung?

Lexoffice hat eine Schnittstelle, die es dir ermöglicht, deiner Umsatzsteuervoranmeldung und deine ZM direkt ans Finanzamt zu übermitteln. Hierfür benötigst du kein eigenes ELSTER-Zertifikat.

Die einzelnen Positionen

Im Nachfolgenden stelle ich dir die einzelnen Positionen vor.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung findest du im Bereich „Umsatzsteuer-Zahllast“.

Wähle oben rechts den gewünschten Zeitraum aus, für den du die Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln willst. Dabei kannst du einen Monat oder ein Quartal auswählen.

Wenn du die Bereiche Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer aufklappst, dann kannst du die Details zu deinen Buchungen in diesem Bereich sehen.

Unten rechts zeigt dir dann lexoffice die Zahllast an. Diese berechnet sich aus der zu zahlenden Umsatzsteuer abzüglich der abziehbaren Vorsteuer.

Für die Übermittlung musst du nur unten rechts auf den Button „übermitteln“ klicken.
Bei der ersten Übermittlung fordert dich lexoffice evtl. auf, noch fehlende Informationen zu hinterlegen, wenn diese noch nicht vollständig sind.
Bestätige anschließend nochmal die Übermittlung, um den Vorgang abzuschließen. Außerdem kannst du nun einen Beleg von der Umsatzsteuervoranmeldung erzeugen lassen.

Hast du dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilt, dann wird diese die Zahlung einziehen. Ansonsten musst du jetzt noch die Zahlung ans Finanzamt überweisen.

Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung

Wenn du im Nachhinein einen Fehler bei der Umsatzsteuervoranmeldung feststellst, kannst du analog zur Übermittlung der Voranmeldung auch eine Korrekturmeldung ans Finanzamt übermitteln.

Zusammenfassende Meldung

Die Zusammenfassende Meldung findest du im Bereich „Zusammenfassende Meldung“.

Die ZM übermittelst du analog zur Umsatzsteuervoranmeldung. Ebenso eine evtl. nötige Korrektur.

Zur Info, die ZM wird nicht ans Finanzamt, sondern ans Bundeszentralamt für Steuern übermittelt.

Protokolle

Im Bereich „Protokolle“ kannst du nachschauen, welche Meldungen du bereits übermittelt hast.

Hier kannst du auch die Belege zu den Umsatzsteuervoranmeldungen erzeugen lassen, wenn du dies nicht bei der Meldung getan hast.

Steuerrelevante Änderungen

Änderst du im Nachhinein Buchungen oder buchst neue Belege für einen Zeitraum, für den bereits eine Meldung erfolgt ist. so wird die Buchung unter steuerrelevante Änderungen angezeigt. 

Schau dir die angezeigten Buchungen an, ob eine Korrekturmeldung nötig ist. Anschließend kannst du die Positionen ausblenden.

OSS EU-Regelung

Nimmst du am OSS-Verfahren teil, so kannst du die notwendige Meldung im Bereich „OSS EU-Regelung“ vornehmen.

Besonderheiten

In bestimmten Fällen kann die Umsatzsteuervoranmeldung nicht über lexoffice übermittelt werden.

Hinweis für Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG

Auch wenn du die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG in Anspruch nimmst, kann es vorkommen, dass du eine Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen musst.

In diesem Fall kannst du dies nicht über lexoffice machen.

Eine Alternative ist, die Meldung direkt über ELSTER vorzunehmen.

Konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung

Auch eine konsolidierte Umsatzsteuervoranmeldung kannst du nicht über lexoffice übermitteln.

Alternativ kannst du die Werte aus lexoffice verwenden, um die Meldung direkt über ELSTER vorzunehmen.

lexoffice-Coach

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