Gutschrift, Rechnungskorrektur, Storno
Gutschrift, Rechnungskorrektur, Storno – Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Gutschrift, Rechnungskorrektur, Storno sind dir sicher auch schon mal über den Weg gelaufen.
Aber was sind die Unterschiede?
Gutschrift
Im Normalfall erstellt der Leistungserbringer die Rechnung an den Leistungsempfänger.
Wenn dagegen der Leistungsempfänger diese „Rechnung“ ausstellt, so wird diese als Gutschrift bezeichnet.
Somit ist im umsatzsteuerlichen Sinn die Gutschrift eine umgekehrte Rechnung.
Dabei muss das Wort Gutschrift enthalten sein und die Gutschrift muss alle Bestandteile einer Rechnung beinhalten.
Ein Beispiel wäre die Verkaufsprovisionen für Handelsvertreter. Oder aber, wenn der Auftraggeber eines Freelancers die erbrachte Leistung des Freelancers via Gutschrift an diesen bezahlt.
Rechnungskorrektur
Mit der Rechnungskorrektur ist eine Korrektur der ursprünglichen Rechnung gemeint.
Dabei muss es einen klaren Verweis auf die ursprüngliche Rechnung geben (mit Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum der Originalrechnung).
Ein Beispiel wäre ein nachträglicher Preisnachlass, oder aber auch, weil dir bei der ursprünglichen Rechnung ein Fehler unterlaufen ist.
Bis zu einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes wurden diese nachträglichen Preisnachlässe auch als Gutschrift bezeichnet. Nun sind dies umsatzsteuerlich keine Gutschriften mehr, sondern Rechnungskorrekturen.
Storno
Wenn eine Rechnung z. B. komplett falsch ist und neu ausgestellt werden soll, so darfst du diese Rechnung nicht einfach löschen. Aus diesem Grund bleibt dir nur die Möglichkeit, die Rechnung zu stornieren.
Eine Stornorechnung ist im Grunde eine Rechnungskorrektur, bei der die ursprüngliche Rechnung vollständig storniert wird.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
Datenschutzhinweis:
Mit der Nutzung des Kommentarbereichs erklärst Du Dich mit meiner Datenschutzerklärung einverstanden.
0 Kommentare