Was ist GoBD?

Immer wieder liest man, dass die Buchhaltung oder Rechnungen GoBD-konform sein müssen. Aber was ist diese GoBD?

Definition

Die Abkürzung GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

Die GoBD beinhalten somit Kriterien und Richtlinien, die Unternehmer beim Einsatz einer Buchhaltung erfüllen müssen. Dabei geht es vor allem darum, wie steuerrechtlich relevante Belege erfasst, bearbeitet und archiviert werden müssen.

Die GoBD wurden im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht und sind seit dem 01.01.2015 in Kraft.
(BMF = Bundesministerium der Finanzen)

Wer muss die GoBD beachten?

Die GoBD müssen von jedem Unternehmer eingehalten werden. 

Somit gelten die GoBD nicht nur für Bilanzierungspflichtige, sondern auch für Einzelunternehmer, die ihren Gewinn mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln.

Die wichtigsten Grundprinzipen

Bei der Führung von Büchern in elektronischer oder in Papierform sind die folgenden Anforderungen zu beachten:

  • Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufende Aufzeichnung
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
  • Ordnung
  • Unveränderbarkeit

Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit

Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit ist insbesondere im Falle einer Betriebsprüfung von Bedeutung.

Einem sachverständigen Dritten muss es möglich sein, die Buchhaltung nachvollziehen und nachprüfen zu können.

Daher lautet auch der oberste Grundsatz in der Buchhaltung: Keine Buchung ohne Beleg.
Das bedeutet, dass jede Buchung anhand eines Beleges nachgewiesen werden muss. 

    Vollständigkeit

    Es muss jeder Geschäftsvorfall erfasst sein.
    Dabei sind folgende Informationen zu erfassen:

    • Eindeutige Belegnummer
    • Belegdatum
    • Betrag und Mengenangaben
    • Belegaussteller und -empfänger

    Außerdem sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einzuhalten.

      Richtigkeit

      Mithilfe der Belege müssen die tatsächlichen Verhältnisse der Geschäftsvorfälle abgebildet werden. Dazu gehört, die Geschäftsvorfälle wahrheitsgemäß zu dokumentieren und die richtige Kontierung unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften.

      Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen

      Jeder Geschäftsvorfall muss zeitnah erfasst werden. Damit soll eine Manipulation verhindert werden.

      Ordnung

      Damit die Buchungen jederzeit für Dritte nachvollziehbar sind, und somit eine übersichtliche Buchführung gewährleistet ist, gilt der Grundsatz der Ordnung.

      Dazu gehört z. B., dass nicht-steuerbare, steuerfrei und steuerpflichtige Umsätze getrennt erfasst werden.

      Unveränderbarkeit

      Die Belege müssen unveränderbar sein, bzw. der ursprüngliche Inhalt eines Dokuments muss jederzeit dargestellt werden können.

      Dazu gehört auch, dass alle Änderungen oder Löschungen in vorhandenen Belege lückenlos dokumentiert werden müssen. Hierfür verlangt die GoBD ein durchgängiges Protokoll, welches nachträglich nicht veränderbar sein darf.

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