Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Kann ich Geschenke an Kunden und Geschäftspartner als Betriebsausgabe absetzen?
Bis zu einer bestimmten Höhe kannst du diese absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Definition Geschenk
Was ist aber eigentlich ein Geschenkt?
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 516 BGB) ist ein Geschenk eine Zuwendung, der keine Gegenleistung gegenübersteht. Des Weiteren sind Schenker und Beschenkter sich einig über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung.
Voraussetzung
Um die Geschenke absetzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebliche Veranlassung ohne Gegenleistung:
Das Geschenk muss betrieblich veranlasst sein und es wird auch keine Gegenleistung dafür erwartet. - 50€-Grenze:
Die Geschenke pro Kunde / Geschäftspartner dürfen pro Jahr nicht die 50 € überschreiten.
Diese Grenze gilt seit 01.01.2024. Davor waren es 35 €. - Aufzeichnungspflicht:
Es muss eine Übersicht über alle Geschenke geführt werden und in der Buchhaltung müssen sie auf ein separates Konto gebucht werden. - Steuer:
Es gibt die Möglichkeit, Geschenke pauschal zu versteuern, mit einem Steuersatz von 30 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
Betrieblich veranlasstes Geschenk
Was bedeutet betriebliche Veranlassung?
Ein Geschenk an Kunden zu Weihnachten ist z. B. betrieblich veranlasst.
Des Weiteren muss es sich um eine Sachzuwendung handeln, d. h. Geldzuwendungen fallen hier nicht darunter.
Höhe des Geschenkes und steuerliche Folgen
Geschenke bis zu 10 € sind sogenannte „Streuwerbeartikel“. Diese können als Betriebsausgabe abgesetzt werden, und sie müssen nicht versteuert werden (weder von dir noch vom Beschenkten).
Geschenke bis 50 € dürfen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Sie können von dir pauschal versteuert werden und damit sind alle steuerliche Pflichten abgegolten.
Geschenke über 50 €, und sei es nur ein paar Cent darüber, dürfen nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Du kannst zwar das Geschenk pauschal versteuern, damit dein Geschäftspartner dies nicht muss, aber auch die Steuer darfst du nicht absetzen.
Bei den Beträgen handelt es sich um die Nettobeträge, wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG, so handelt es sich um Bruttobeträge.
Historie
Erstveröffentlichung: 22.05.2023
Update: 27.05.2024
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