Europäische Kleinunternehmerregelung
Europäische Kleinunternehmerregelung
Seit 1. Januar 2025 gibt es die Europäische Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung).
Was ist das? Was hat es damit auf sich?
Für wen gilt diese?
In diesem Blogbeitrag will ich dir hierzu genauere Informationen geben.
Was galt bisher?
Die Kleinunternehmerregelung i.S.d. §19 UStG war bisher immer länderspezifisch. D.h., ein deutscher Unternehmer, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nahm, wurde im europäischen Ausland nicht als Kleinunternehmer behandelt, sondern wie jeder andere (regel besteuerte) Unternehmer.
Einführung der EU-KU-Regelung
Im Rahmen der Vereinheitlichung innerhalb der EU wurde nun die EU-Kleinunternehmerregelung eingeführt.
D.h., dass deutsche Kleinunternehmer (i.S.d. §19 UStG) auch in anderen EU-Ländern die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.
Du musst aber die EU-KU-Regelung nicht nutzen.
Voraussetzung für die EU-KU-Regelung
Für die Nutzung der EU-Kleinunternehmerregelung gelten folgende Voraussetzungen:
- deine Gesamtumsätze im vorangegangen Jahr und im laufenden Jahr liegen jeweils unter 100.000 €
- Antrag / Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
→ dir wird eine Kleinunternehmer-Identifikationsnummer („EX-Nummer“) zugewiesen - Quartalsweise Umsatzmeldung über das BZSt
→ jeweils zum Ende des Monats, der auf das Quartal folgt (z.B. 30. April für die Q1-Meldung) - Laufende Überwachung der Umsatzgrenzen und bei Überschreiten eine unverzügliche Meldung (innerhalb von 15 Werktagen)
Registrierung beim BZSt
Wenn du die EU-KU-Regelung nutzen möchtest, musst dich beim Bundeszentralamt für Steuern hierfür regisitrieren. Dabei musst du angeben, in welchen EU-Mitgliedstaaten du die Regelung in Anspruch nehmen willst.
Auch Änderungen, wenn sich z.B. die EU-Länder ändern oder du die EU-KU-Regelung nicht mehr nutzen willst / kannst, musst du über das Online-Portal des BZSt, vornehmen.
Der Login beim BZSt-Portal erfolgt via Zertifikat. Hast du bereits ein ELSTER-Zertifikat, so kannst du dieses hierfür verwenden.
Quartalsweise Umsatzmeldung
Du musst vierteljährlich eine Umsatzmeldung beim BZSt abgeben.
Die Umsatzmeldung dient der Prüfung der Umsatzgrenzen. Daher müssen die Umsätze nach den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übermittelt werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage dazu bildet sowohl das deutsche Umsatzsteuergesetz (UStG) als auch EU-Vorgaben.
- §19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer
- §19a UStG: Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat
- Artikel 288 der Richtlinie 2006/112/EG: EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Links zum Thema
Zum Thema Kleinunternehmer hab ich bereits verschiedene Blogbeiträge veröffentlicht. Eine Übersicht findest du im Glossar K.
Außerdem hat sowohl das Bundeszentralamt für Steuern als auch die EU-Kommission weiterführende Informationen.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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