Einzelunternehmer
Wer ist Einzelunternehmer?
Einzelunternehmer ist in Deutschland im weitesten Sinne jeder, der einer selbständigen Arbeit nachgeht und keine andere Rechtsform (wie GmbH, GbR, …) gewählt hat. Der Einzelunternehmer tritt dabei mit seinem persönlichen Namen auf, kann aber einen Zusatz mit angeben. Wichtig ist nur, dass bei allen offiziellen Angelegenheiten (Behörden, Rechnungen, Impressum, …) der persönliche Name vermerkt ist.
Weitere Bezeichnungen sind Gewerbetreibender, Freiberufler, Kleinunternehmer, Freelancer, Soloselbständiger, …,
wobei einige Begriffe synonym verwendet werden können. Gewerbetreibender, Freiberufler und Kleinunternehmer sind Begriffe aus dem Steuerrecht und nicht unbedingt gleichbedeutend.
Bei den ganzen Unterscheidungen ist es nicht von Bedeutung, ob man „voll“ selbständig ist, oder nur nebenberuflich.
Einkommensteuergesetz
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zw. Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit.
Freiberufler ist, wer einer selbständigen / freiberuflichen Tätigkeit gem. § 18 (1) Nr.1 EStG nachgeht.
Übt der Einzelunternehmer keine dieser freiberuflichen Tätigkeiten aus, ist er Gewerbetreibender.
Diese Unterscheidung ist für zwei Bereiche wichtig: die Ermittlung des Gewinnes und die Gewerbesteuer. Beide können Kleinunternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes sein.
Gewinnermittlung
Der Freiberufler kann seinen Gewinn immer mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
Der Gewerbetreibende hingegen ist eigentlich buchführungspflichtig. Bis zu einem bestimmten Jahresumsatz und -gewinn ist er aber hiervon befreit und kann den Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln.
(siehe auch EÜR)
Gewerbesteuer
Der Freiberufler muss kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.
Der Gewerbetreibende dagegen muss ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Allerdings gibt es einen Freibetrag (§ 11 GewStG), sodass bis zu einem bestimmten steuerlichen Gewinn keine Gewerbesteuer anfällt.
Umsatzsteuergesetz
Das Umsatzsteuergesetz gilt für alle Einzelunternehmer. Allerdings gibt es für Einzelunternehmer mit niedrigem Umsatz die Möglichkeit, von der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) Gebrauch zu machen. D. h., er muss dann keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen und keine USt-Voranmeldung abgeben. Entscheidet man sich gegen die Kleinunternehmerregelung, so ist man hieran 5 Jahre gebunden.
(siehe auch USt-VA)
Vor- und Nachteile
Wie jede Unternehmensform hat auch der Einzelunternehmer Vor- und Nachteile.
Vorteile:
- kein Mindestkapital erforderlich
- Gründung günstig, formlos & unkompliziert
- volle Entscheidungsfreiheit und Verfügungsgewalt über das Betriebsvermögen und die Geschäftspolitik
Nachteile:
- Geschäftsrisiko liegt allein beim Einzelunternehmer. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen!
Beispiel
Ich bin (nebenberuflich) Einzelunternehmerin und einkommensteuerlich Gewerbetreibende. Bei der steuerlichen Erfassung habe ich mich bewusst gegen die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG entschieden.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
Datenschutzhinweis:
Mit der Nutzung des Kommentarbereichs erklärst Du Dich mit meiner Datenschutzerklärung einverstanden.
0 Kommentare