Soll-Versteuerung / Ist-Versteuerung
Soll-Versteuerung / Ist-Versteuerung
Hast du schon einmal von der Soll-Versteuerung oder Ist-Versteuerung gehört?
Diese ist für die Umsatzsteuer relevant.
Bei der Soll-Versteuerung ist das Rechnungsdatum für die Berücksichtigung der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung relevant, egal, ob du das Geld bereits erhalten hast oder nicht.
Bei der Ist-Versteuerung musst du die Umsatzsteuer erst in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigen und zahlen, wenn du das Geld bereits erhalten hast.
Beachte, dass hiervon nicht dein Vorsteuerabzug betroffen ist. Die Vorsteuer kannst du ziehen, wenn du eine Leistung erhalten und eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen hast. Hierbei spielt der Zeitpunkt der Zahlung keine Rolle.
Soll-Versteuerung
Die Soll-Versteuerung ist die Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG).
D. h., dass du die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung melden und abführen musst, sobald die Lieferung erbracht oder die Leistung ausgeführt wurde, selbst wenn du das Geld noch nicht erhalten hast.
Ist-Versteuerung
Die Ist-Versteuerung ist die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG).
Hierbei musst du die Umsatzsteuer erst in deiner Umsatzsteuervoranmeldung erfassen und ans Finanzamt abführen, wenn du das Geld erhalten hast. Somit musst du nicht in Vorleistung gegenüber dem Finanzamt gehen.
Wer darf die Ist-Versteuerung nutzen?
Prinzipiell gilt erst einmal, dass jeder der Soll-Versteuerung unterliegt.
Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Wechsel auf die Ist-Versteuerung beantragt werden.
Im Fall einer Neugründung kann man, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, gleich die Ist-Versteuerung im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens beantragt werden.
Unterschied
Der Unterschied zwischen der Soll- und der Ist-Versteuerung liegt somit im Fälligkeitsdatum, an dem du die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung melden und ans Finanzamt abführen musst.
Wechsel der Versteuerung
Wenn du von der Ist-Versteuerung zur Soll-Versteuerung wechselst, oder umgekehrt, ist vorsicht geboten.
Deine Umsätze dürfen nicht doppelt erfasst werden, aber auch nicht unversteuert bleiben.
Insbesondere beim Wechsel von der Soll-Versteuerung zur Ist-Versteuerung besteht die Gefahr der Doppelbesteuerung, da die Umsatzsteuer bei der Soll-Versteuerung ja bereits bei der Rechnungserstellung gemeldet und bezahlt wurde. Somit darf nach dem Wechsel zur Ist-Versteuerung dieser Umsatz nicht nochmal in die Umsatzsteuervoranmeldung.
Umgekehrt besteht insbesondere beim Wechsel von der Ist-Versteuerung zur Soll-Versteuerung die Gefahr, einen Umsatz nicht zu versteuern.
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