Liebhaberei

Schon mal davon gehört, dass das Finanzamt eine Selbstständigkeit als Liebhaberei einstuft?

Wenn du wissen willst, was es damit auf sich hat, dann lies bitte weiter.

Definition

Wenn du eine Selbständigkeit ausübst und über einen längeren Zeitraum nur Verluste erzielst, dann kann es passieren, dass das Finanzamt dir Liebhaberei unterstellt.

D. h., dass das Finanzamt davon ausgeht, dass du keine Selbständigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst, sondern nur ein Hobby.

Folgen der Liebhaberei

Geht das Finanzamt von Liebhaberei aus, so kannst du deine Verluste bei der Einkommensteuererklärung nicht mehr berücksichtigen.

Wenn die Frage nach Liebhaberei noch nicht geklärt ist, wird das Finanzamt zunächst deine Steuerbescheide vorläufig festsetzen. Ändert sich nichts und du machst weiter Verluste, so wird das Finanzamt irgendwann deine Steuerbescheide wegen Liebhaberei rückwirkend ändern. Dies kann dann zu Steuernachzahlungen führen, da die Verluste ursprünglich mit anderen Einkünften verrechnet wurden.

Indizien für Liebhaberei für das Finanzamt

Es gibt nicht die pauschale Antwort, wann eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft wird, oder eben auch nicht. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung, bei der verschiedene Umstände berücksichtigt werden.

Wenn du dauerhaft Verluste machst, und es ist nicht erkennbar, dass du Maßnahmen zur Erhöhung des Umsatzes / Gewinns unternimmst, wird das Finanzamt genau hinschauen.

Im Fall, dass das Finanzamt bei dir nachfragt, da sie evtl. von Liebhaberei ausgehen, musst du ihnen glaubhaft machen (am besten mit Nachweisen), dass du alles versuchst, die Situation zu ändern und Gewinne zu erzielen.

Beispiele für Nachweise könnten sein, dass du nur mit dieser Tätigkeit Geld verdienst oder aktiv Kundenakquise / Marketing betreibst, um höhere Umsätze / Gewinne zu erzielen.

Verluste in den Anfangsjahren

Besonders in der Anfangszeit einer Selbstständigkeit ist es normal, dass Verluste entstehen. Dies ist auch kein Problem im Hinblick auf Liebhaberei. Denn auch das Finanzamt weiß, dass jede selbstständige Tätigkeit eine betriebsspezifische Anlaufzeit benötigt. Wie lang diese Anlaufzeit geht, hängt u. a. auch von der Tätigkeit / Branche aus. I. d. R. kann man aber von mindestens fünf Jahren ausgehen.

Aber nach einer gewissen Zeit erwartet das Finanzamt, dass du mit deiner Selbstständigkeit Gewinne erzielst.

Verluste in „Krisenzeiten“

Wenn du aufgrund einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung Verluste machst, oder aber auch aufgrund von wirtschaftlichen Umstrukturierungen, so ist dies i. d. R. unschädlich. Wichtig ist, dass man eine positive Prognose für die Zukunft stellen kann, sodass danach ein Totalgewinn herauskommt.

Nebenberufliche Tätigkeit

Insbesondere bei einer nebenberuflichen Tätigkeit musst du schauen, dass du nach einigen Jahren einen Gewinn erzielst. Ansonsten könnte deine Tätigkeit schnell als Hobby eingestuft werden, bzw. als Tätigkeit, um dein zu versteuerndes Einkommen zu verringern.

Persönliche Anmerkung

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Bei genaueren Fragen dazu frage bitte deinen Steuerberater. Ich bin nicht befugt, dich steuerlich zu beraten.

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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