Bewirtungsbeleg
Bewirtungsbeleg
Gehst du hin und wieder mit Geschäftspartnern essen? Dann kannst du diese Kosten teilweise als Betriebsausgabe absetzen. Aber dafür benötigst du einen korrekten Bewirtungsbeleg.
Warum benötige ich einen Bewirtungsbeleg?
Der Bewirtungsbeleg dient als Nachweis für ein Geschäftsessen mit externen Geschäftspartnern gegenüber dem Finanzamt.
In diesen Fällen sind 70 % Prozent des Nettobetrages abzugsfähige Betriebsausgaben (und 100 % der Vorsteuer, wenn du Vorsteuerabzugsberechtigt bist).
(Siehe auch mein Beitrag »Geschäftsessen«).
Bestandteile
Damit du das Geschäftsessen absetzen kannst, benötigst du im Grunde:
- Bewirtungsbeleg
- Restaurantrechnung
Bewirtungsbeleg
Zu den Pflichtangaben auf dem Bewirtungsbeleg gehören:
- Datum und Ort der Bewirtung
- Name der Teilnehmer, inkl. des Gastgebers (also dir)
- Anlass der Bewirtung (möglichst genau)
- die Gesamtkosten der Bewirtung sowie des Trinkgeldes
- deine Unterschrift
In vielen Restaurants bekommt man einen Kassenbeleg (evtl. erst auf Nachfrage), der bereits Felder enthält, in die man diese Angaben eintragen kann.
Restaurantrechnung
Welche Angaben die Rechnung enthalten muss, hängt von der Höhe ab.
Bis 250 € inkl. Umsatzsteuer gelten die Vorgaben für Kleinbetragsrechnungen. Darüber werden weitere Angaben benötigt.
Die Angaben einer ordnungsgemäßen Rechnung regelt § 14 UStG.
Bis 250 €
Rechnungen bis 250 € benötigen folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Gastgebers
- Rechnungsdatum
- Auflistung der verzehrten Speisen und Getränke mit Einzel- und Gesamtpreis
- Rechnungsbetrag in einer Summe inkl. Mehrwertsteuer sowie den angewendeten Steuersätzen.
- Höhe des Trinkgelds
- Rechnungsnummer
Über 250 €
Liegt die Restaurantrechnung über 250 €, so sind noch folgende Angaben nötig:
- Name und Anschrift des Restaurants
- Rechnungsempfänger (vom Restaurant einzutragen)
- Steuernummer des Restaurants
- Leistungsdatum
- gesonderter Ausweis vom Rechnungsbetrag in Euro, aufgeschlüsselt in Nettobetrag und Steuersatz.
Beispiel
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