Arbeitszimmer
Arbeitszimmer zu Hause
Hast du dein Arbeitszimmer auch bei dir zu Hause?
Dann kannst du dieses unter Umständen als Betriebsausgabe absetzen.
Definition häusliches Arbeitszimmer
Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre eines Steuerpflichtigen eingebunden ist und dabei vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Es muss sich um einen abgeschlossenen und abgetrennten Raum handeln.
Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit du dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kannst, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die betriebliche Nutzung muss im Mittelpunkt stehen. Daher darf die private Nutzung des Raumes nicht mehr als 10 % betragen.
- Damit klar ist, dass die private Nutzung unter 10 % liegt, vermeide Gegenstände im Raum, die dagegen sprechen (z. B. Bett oder Sportgeräte).
- Das Arbeitszimmer muss räumlich von den anderen Zimmern getrennt sein.
Eine Arbeitsecke, welche durch einen Raumtrenner vom Rest des Raumes getrennt ist, erfüllt die Voraussetzung nicht, ebenso wie ein Durchgangszimmer.
Welche Kosten kann ich absetzen?
Es gibt Kosten, die du voll als Betriebsausgabe absetzen kannst, andere nur anteilig.
Anteilige Kosten
Kosten, die nicht direkt dem Arbeitszimmer zugeordnet werden könne, oder die einen privaten und betrieblichen Anteil haben, werden anteilig abgesetzt.
Kosten, die für die ganze Wohnung anfallen, werden entsprechend dem Verhältnis vom Arbeitszimmer zur gesamten Wohnfläche angesetzt.
Dies sind z. B.
- Miete
- Mietnebenkosten
- Strom, Wasser
Beträgt die gesamte Wohnfläche z. B. 100 m² und das Arbeitszimmer hat 20 m², so kannst du 20 % der Kosten absetzen.
Weitere Gesamtkosten, wie z. B. Telefon und Internet, kannst du entsprechend der betrieblichen Nutzung absetzen.
Voll abzugsfähige Kosten
Es gibt aber auch Kosten, die du voll als Betriebsausgabe abziehen kannst.
Dies sind z. B.
- Renovierungskosten für das Arbeitszimmer
- Einrichtungsgegenstände, wie Lampe, Tisch, Stuhl, Regal
Einrichtungsgegenstände kannst du auch als Betriebsausgabe absetzen, wenn die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht gegeben sind. Beachte hier aber auch meine Artikel zum Thema »Anlagevermögen«. Bestimmte Gegenstände dürfen, abhängig von den Anschaffungskosten, nicht sofort abgesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Achtung bei Eigentum
Gehört die Wohnung oder das Haus, in dem du lebst, dir, so solltest du das Thema mit deinem Steuerberater besprechen.
Unter bestimmten Umständen geht nämlich das Arbeitszimmer ins Betriebsvermögen über. In diesem Fall würden dann bei Beendigung deines Unternehmens oder beim Verkauf der Immobilie stille Reserven aufgedeckt werden, welche versteuert werden müssen.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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