Anlagenabgang durch Entnahme oder Verkauf

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Wie verbuche ich den Anlagenabgang durch Entnahme oder Verkauf?

Du hast Anlagevermögen, z. B. einen Firmen-PKW?
Dieses Anlagevermögen verkaufst du nun? Oder du überführst es in deinen Privatbesitz?
Und jetzt fragst du dich, wie du diesen Vorgang in deiner Buchhaltung abbilden musst?

Hier gebe ich dir einen Überblick, wie du den Vorgang verbuchen musst.

Gibt es einen Unterschied zwischen Entnahme und Verkauf?

Im Grunde spielt es keine große Rolle, ob du das Anlagegut verkaufst oder entnimmst.

Allerdings hast du im Fall des Verkaufs den Vorteil, dass du den Verkaufswert kennst.
Dagegen musst du bei der Entnahme den aktuellen Wert bestimmen, welcher einem Fremdvergleich standhalten muss. Es wird bei der Buchung fiktiv angenommen, dass eine Veräußerung stattgefunden hat.

Vorgehensweise

So gehst du am besten vor:

Bestimmung des Restbuchwertes

Als Erstes musst du den Restbuchwert des Anlagegutes bestimmen zum Zeitpunkt des Verkaufs / der Entnahme.

Dies ist

Buchwert zum 31.12. des Vorjahres

abzgl. Abschreibung des laufenden Jahres bis zum Abgang

= Restbuchwert zum Zeitpunkt des Abgangs

Ermittlung des Wertes zum Zeitpunkt des Anlagenabgangs

Wenn du das Anlagegut verkaufst, dann ist dies der Verkaufspreis.

Entnimmst du dagegen den Gegenstand, so musst du den Wert ermitteln (Teilwert).

Ermittlung des Teilwerts

Entnahmen sind mit ihrem Teilwert zum Zeitpunkt der Entnahme zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Dabei ist der Teilwert der Betrag, den ein Käufer für das Anlagegut bezahlen würde, wenn er den Betrieb kaufen und fortführen würde (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

Die Wertobergrenze ist dabei der Wiederbeschaffungswert für ein Anlagegut gleicher Art am Bewertungsstichtag.
Die Wertuntergrenze ist i. d. R. der Einzelveräußerungspreis, d. h. der Wert, den man bei einem Verkauf des einzelnen Anlageguts erhalten würde.

Buchungen

Nun musst du dies noch buchen.

Buchung der Abschreibung

Als Erstes musst du die Abschreibung des aktuellen Jahres bis zum Zeitpunkt der Entnahme / des Verkaufs buchen.

 

AbschreibunganAnlagegut
Buchung des Anlagenabgangs

Anschließend buchst du den Restbuchwert aus auf „Anlagenabgang Sachanlagen“.

Anlagenabgänge SachanlagenanAnlagegut
Buchung des Verkaufs bzw. der Entnahme

Nun musst du noch den Verkauf bzw. die Entnahme buchen.

BankanErlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen

bzw. 

PrivatentnahmeanEntnahme von Gegenständen
Anmerkung zu den Konten

Es gibt zwei verschieden Konten für „Anlagenabgänge Sachanlagen“, einmal für Restbuchwert bei Gewinn und einmal für Verlust.

Genauso gibt es auch bei „Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen“ verschiedene Konten für die Fälle Gewinn bzw. Verlust. Des Weiteren gibt es hier auch noch für andere Sachverhalte extra Konten.

Auch für die „Entnahme von Gegenständen“ gibt es für unterschiedliche Sachverhalte unterschiedliche Konten.

Anmerkung Umsatzsteuer bei Entnahme

Hast du bei der Anschaffung des Anlagegutes die Vorsteuer gezogen, so unterliegt die Entnahme der Umsatzsteuer.

Hast du aber keine Vorsteuer bei der Anschaffung gezogen, so unterliegt auch die Entnahme nicht der Umsatzsteuer.

Unterstützung

Wenn du weitere Fragen zur Verbuchung von Anschaffungen mit Finanzierung hast, oder dabei Unterstützung benötigst, dann melde dich gerne bei mir.

Kontakt

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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