A1-Bescheinigung
A1-Bescheinigung
Du bist hin und wieder außerhalb Deutschlands tätig?
Oder schickst du deine Mitarbeiter auf Geschäftsreise außerhalb Deutschlands?
Dann wird eine A1-Bescheinigung benötigt.
Was hat es mit der A1-Bescheinigung auf sich? Warum wird diese gebraucht?
Wenn du in Deutschland selbstständig bist, dann bist du in Deutschland sozialversichert. Genauso sind deine Mitarbeiter in Deutschland sozialversichert.
Wenn du nun außerhalb Deutschland tätig bist bzw. deine Mitarbeiter, dann wäre man eigentlich in diesem anderen Land sozialversicherungspflichtig.
Ist man nur vorübergehend in diesem Land tätig, so gilt ausnahmsweise, dass man weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist.
Die deutsche A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass man auch während seiner Geschäftsreise außerhalb Deutschlands in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist.
Für welche Länder kann die A1-Bescheinigung ausgestellt werden.
Die Bescheinigung ist möglich für die Mitgliedstaaten der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich und Nordirland.
Wo beantrage ich die A1-Bescheinigung und wie?
Die Bescheinigung muss elektronisch beantragt werden.
Allgemein
Die Bescheinigung wird über das Programm „weitergegeben“. Die Bescheinigung wird beantragt für
- gesetzlich Krankenversicherte bei der jeweiligen Krankenkasse
- nicht gesetzlich Krankenversicherte bei der Deutschen Rentenversicherung
- nicht gesetzlich Krankenversicherte, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind, bei der Arbeitsgemeinschaft der Berufsständischen Versorgungseinrichtungen (ABV)
Selbstständige
Selbstständige beantragen die Ausstellung der A1-Bescheinigung ausschließlich über das SV-Meldeportal.
Angestellte
Der Arbeitgeber beantragt die Bescheinigung für einen Mitarbeiter entweder über eine vorhandene Lohn- oder Entgeltabrechnungssoftware oder mittels des SV-Meldeportals.
Fragen zum Antrag
SV-Meldeportal
Um das SV-Meldeportal nutzen zu können, benötigst du ein Unternehmenskonto. Hierfür ist ein ELSTER-Organisationszertifikat notwendig.
Wenn du kein Organisationszertifikat hast / bekommst, so kannst du dich über die BundID beim SV-Meldeportal registrieren.
BundID
Bei der BundID kannst du dich auf verschiedene Arten registrieren.
Wenn du die A1-Bescheinigung nur für dich beantragen willst, so reicht die Anmeldung mit Benutzername & Passwort. Allerdings sind dann nicht alle Funktionen freigeschaltet.
Hast du ein ELSTER-Zertifikat, so empfehle ich die Registrierung mit diesem.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die A1-Bescheinigung muss nach EU-Recht, wenn möglich, immer vor Beginn der Tätigkeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer der Bescheinigung
Die Bestätigung der Antragstellung erfolgt i. d. R. innerhalb von ca. 15 Minuten.
Die Bescheinigung selber bekommst du, abhängig vom Einzelfall, innerhalb weniger Stunden bis zu mehreren Tagen.
Was passiert, wenn die Bescheinigung bei Antritt der Reise noch nicht vorliegt?
In diesem Fall kannst du den Antragsnachweis mitnehmen.
Wenn du in dem anderen Land öfter bist und auch schon in der Vergangenheit eine A1-Bescheinigung hattest, so kann diese zusätzlich auch noch mitgenommen werden.
Ich bin regelmäßig im Jahr im gleichen Land tätig. Muss ich für jeden einzelnen Auslandsaufenthalt die Bescheinigung gesondert beantragen?
Die Bescheinigung muss vor jeder Reise und für jedes Land neu beantragt werden, außer die Durchführung desselben Auftrages bezieht sich auf mehrere Länder. Die Bescheinigung gilt nur für die Dauer dieser Reise.
Allerdings kann die Bescheinigung für die Dauer von maximal 24 Monaten ausgestellt werden, mit der Möglichkeit der Verlängerung, wenn es sich hierbei um eine regelmäßige gewöhnliche Tätigkeit handelt. Von einer gewöhnlichen Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten wird ausgegangen, wenn die Tätigkeit mindestens an einem Tag pro Monat oder fünf Tagen pro Quartal auch in mindestens einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt wird.
Wird die A1-Bescheinigung auch bei kurzfristigen oder kurzzeitigen Geschäftsreisen benötigt?
Die Bescheinigung kann bei kurzfristigen oder kurzzeitigen Geschäftsreisen bis zu sieben Tagen, im Bedarfsfall auch nachträglich beantragt werden.
Allerdings sollte bei bestimmten Ländern (z. B. Frankreich, Österreich, Schweiz), die verstärkt Kontrollen durchführen, die A1-Bescheinigung auch in diesen Fällen im Voraus beantragt werden.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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