Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU

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Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU

 

Warst du in einem anderen EU-Land geschäftlich unterwegs, z. B. in Österreich, und hast dabei die dortige Umsatzsteuer bezahlt?

Dann kannst du dir diese evtl. über das Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU zurückholen.

 

Voraussetzungen

Für die Vorsteuervergütung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, u. a.

  • Du bist Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG)
  • Du bist in dem Land nicht ansässig
  • Du hast keine Umsätze in dem Land generiert, die eine Registrierung in diesem Land auslösen
  • Du überschreitest bei deinem Antrag die Grenzwerte der einzelnen Länder
  • Du erfüllst die Voraussetzungen bzgl. des Vergütungszeitraums
  • Die Abgabefrist ist noch nicht abgelaufen

Antragstellung

Wenn du dir als deutscher Unternehmer die Vorsteuer, welche du in einem anderen Land bezahlt hast. Erstatten lassen willst, musst du einen Antrag stellen.
Diesen Antrag musst du bei der zuständigen zentralen Behörde stellen.

Für Erstattungsanträge innerhalb der EU musst du den Antrag über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BOP) stellen.

Der Vergütungsbetrag muss dabei mindestens 50 € betragen, und der Antragszeitraum mindestens 3 Monate.
Dabei gibt es abhängig vom Land noch abweichende Mindestzeiträume und -beträge. (Siehe dazu auch die Präferenzliste beim Punkt „Gesetzliche Grundlagen“).

Warst du in mehreren europäischen Ländern unterwegs, so musst du den Antrag für jedes EU-Land gesondert einreichen.

BZStOnline-Portal (BOP)

Für Erstattungsanträge innerhalb der EU musst du den Antrag über das Portal des Bundeszentralamts für Steuern (BOP) stellen, wofür du ein Software-Zertifikat benötigst.
Wenn du bereits einen ElsterOnline-Zugang hast, so kannst du diesen auch für das BOP verwenden.
Ansonsten musst du dich noch direkt für das BOP registrieren.

Notwendige allgemeine Angaben

Beim Vergütungsantrag musst du folgende Angaben angeben:

  • Vergütungszeitraum
  • deine Steuernummer und USt-IdNr in Deutschland (siehe auch mein Beitrag zu »Steuernummern«)
  • Erstattungsstaat
  • Währung
  • deine Daten (Name und vollständige Anschrift)
  • Beschreibung deiner Geschäftstätigkeit (anhand voreingestellter Tätigkeitsbeschreibungen)
  • deine Bankverbindung

Angaben zu den Rechnungen

Für jede Rechnung, für die du die Vorsteuervergütung beantragst, musst du folgende Daten erfassen:

  • Datum und Nummer der Rechnung
  • Bemessungsgrundlage, Umsatzsteuerbetrag und Vergütungsbetrag in der Währung des Landes der Vergütung
  • Name und (vollständige) Anschrift des Rechnungsausstellers
  • Steuernummer oder USt-IdNr des Rechnungsausstellers
  • Art der Gegenstände / Leistungen, angegeben durch Kennziffern
  • Kleinbetragsrechnung? (Der Schwellenwert für Kleinbetragsrechnungen ist abhängig vom Erstattungsland)

Dabei ist zu beachten, dass jede Rechnung einzeln angegeben werden muss. Es ist nicht möglich, einzelne, kleine Rechnungen zusammenzufassen.

Art der Gegenstände / Leistungen

Die Art der Gegenstände / Leistungen, für die du die Erstattung beantragst, musst du anhand von Kennziffern angeben.

  1. Kraftstoff
  2. Vermietung von Beförderungsmitteln
  3. Ausgaben für Beförderungsmittel (andere als unter den Codes 1 und 2 genannte Gegenstände und Dienstleistungen)
  4. Maut und Straßenbenutzungsgebühren
  5. Fahrtkosten wie Taxikosten und Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  6. Beherbergung
  7. Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
  8. Zutritt zu Messen und Ausstellungen
  9. Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen
  10. Sonstiges

In den einzelnen Kategorien gibt es noch weitere Unterkategorien.

Frist

Die Frist für den Antrag ist bis zum 30.09. des auf das Jahr der Rechnungsstellung folgenden Kalenderjahres.
D. h., bis zum 30.09.2024 sind z. B. die Anträge für die Rechnungen des Jahres 2023 zu stellen.

Gesetzliche Grundlagen

Das Vorsteuervergütungsverfahren ist u. a. durch folgende Gesetze/ Vorschriften geregelt:

Weiterführende Links

Bundeszentralamt für Steuern

Weitere Beiträge zum Thema

 

In Kürze folgen weitere Beiträge zum Thema:

»Vorsteuervergütungsverfahren«

»Vorsteuervergütungsverfahren außerhalb der EU«

Persönliche Anmerkung

Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.

Bei genaueren Fragen dazu frage bitte deinen Steuerberater. Ich bin nicht befugt, dich steuerlich zu beraten.

Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.

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