Vorsteuervergütungsverfahren außerhalb der EU
Vorsteuervergütungsverfahren außerhalb der EU
Du warst außerhalb der (umsatzsteuerlichen) EU geschäftlich tätig, z. B. in der Schweiz, und hast dabei die dortige Umsatzsteuer bezahlt?
Dann kannst du dir diese evtl. über das Vorsteuervergütungsverfahren außerhalb der EU zurückholen.
Voraussetzungen
Für die Vorsteuervergütung sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, u. a.
- Du bist Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG)
- Du bist in dem Land nicht ansässig
- Du hast keine Umsätze in dem Land generiert, die eine Registrierung in diesem Land auslösen
- Du überschreitest bei deinem Antrag die Grenzwerte der einzelnen Länder
- Du erfüllst die Voraussetzungen bzgl. des Vergütungszeitraums
- Die Abgabefrist ist noch nicht abgelaufen
Antragstellung
Wenn du dir als deutscher Unternehmer die Vorsteuer, welche du in einem Drittland bezahlt hast. Erstatten lassen willst, musst du einen Antrag stellen. Diesen Antrag musst du bei der zuständigen Behörde stellen.
Dabei haben die Staaten ihre eigenen Antragsformulare und auch nicht jedes Land vergütet die Vorsteuer.
Im BMF-Schreiben vom 15.03.2021 ist ein Verzeichnis der Drittstaaten enthalten, mit denen eine Gegenseitigkeit besteht und somit eine Erstattung möglich ist. Ebenso ist eine Übersicht der Staaten enthalten, bei denen keine Vergütung möglich ist.
Länder, bei denen eine Vorsteuervergütung möglich ist
Gem. dem BMF-Schreiben ist eine Erstattung z. B. bei den nachfolgenden Ländern möglich:
- Schweiz
- UK (seit dem Brexit)
- USA
- Liechtenstein
- Norwegen
- Kanada
- Australien
Länder, bei denen keine Vorsteuervergütung möglich ist
Gem. dem BMF-Schreiben ist eine Erstattung z. B. bei den nachfolgenden Ländern nicht möglich:
- Argentinien
- Brasilien
- Albanien
- Ukraine
- Türkei
- Südafrika
Frist
Die Frist für den Antrag ist i. d. R. bis zum 30.06. des auf das Jahr der Rechnungsstellung folgenden Kalenderjahres.
D. h., bis zum 30.06.2024 waren Anträge für die Rechnungen des Jahres 2023 zu stellen.
Dabei ist aber zu beachten, dass einzelne Länder eigene Regelungen bzgl. der Frist, aber auch der Vergütungszeiträume haben, die zu beachten sind.
Z. B. muss bei UK der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. D. h., dass der Antrag für das erste Halbjahr 2023 bereits bis zum 31.12.2023 zu stellen war.
Gesetzliche Grundlagen
Das Vorsteuervergütungsverfahren ist u. a. durch folgende Gesetze/ Vorschriften geregelt:
Persönliche Anmerkung
Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung.
Bei genaueren Fragen dazu frage bitte deinen Steuerberater. Ich bin nicht befugt, dich steuerlich zu beraten.
Fragen oder Anmerkungen? Hinterlasse mir gerne ein Kommentar.
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