Steuernummern
Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer…
Da die unterschiedlichen Steuernummern viele verwirren, möchte ich dir hier einen kleinen Überblick verschaffen.
Steueridentifikationsnummer:
Die Steuer-ID bekommt in Deutschland jeder gemeldete Bürger für Steuerzwecke vom Bundeszentralamt für Steuern zugesandt. Sie gilt in ganz Deutschland und besteht aus 11 Zahlen. Die Steuer-ID ist deine persönliche Steuernummer, welche du i. d. R. ein Leben lang behältst. Außer auf dem Schreiben, in dem man dir die Steuer-ID erstmals mitteilt, findest du sie auch auf dem Steuerbescheid deiner Einkommensteuererklärung.
Wenn man z. B. ein Bankkonto eröffnet, wird man i. d. R. nach der Steuer-ID gefragt. Aber auch das Finanzamt benötigt sie für die elektronische Datenübermittlung.
Steuernummer:
Die Steuernummer bekommt jede steuerpflichtige Person oder Unternehmen vom Finanzamt und ist für alle Vorgänge i. V. m. dem Finanzamt wichtig. Als Unternehmer kann es vorkommen, dass man unterschiedliche Steuernummern hat, z. B. eine für die (private) Steuererklärung und eine für die Umsatzsteuer.
Die Steuernummer kann man von der Steueridentifikationsnummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer durch die „/“ unterscheiden.
Wenn du deine Steuererklärung zum ersten Mal erstellst, lässt du das Feld „Steuernummer“ leer. Das Finanzamt teilt dir dann automatisch deine individuelle Nummer mit. Die Steuernummer findest du dann auch auf deinem Einkommensteuerbescheid.
Machst du dich selbständig, wird dir nach Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens deine neue Steuernummer mitgeteilt, welche du benötigst, um Rechnungen zu schreiben, deine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben oder auch für die EÜR.
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr):
Die USt-IdNr gehört zum Bereich der Umsatzsteuer. Unternehmen, die innerhalb Europas mit anderen Unternehmen Geschäfte machen (B2B), benötigen eine USt-IdNr. Die USt-IdNr dient zur eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen innerhalb der EU.
Die USt-IdNr kann jeder Unternehmer relativ einfach beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen, auch Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG. Mittlerweile kann man aber auch, wenn man den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllt, diese gleich mit beantragen. Das Finanzamt leitet dann den Antrag ans BZSt weiter.
Die USt-IdNr beginnt mit zwei Buchstaben, die für das Land stehen, in dem der Unternehmer seinen Geschäftssitz hat. Danach komme eine Reihe von Zeichen (Ziffern und / oder Buchstaben).
In Deutschland beginnt die Nummer mit DE und es folgen 9 Zahlen, z. B. DE123456789.
Auf Rechnungen innerhalb Deutschlands hast du die Wahl, die Steuernummer oder die USt-IdNr zu erfassen. Im Fall von B2B-EU-Geschäften muss zwingend die USt-IdNr auf der Rechnung stehen, und zwar sowohl vom Leistungserbringer als auch vom Leistungsempfänger.
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