Dauerfristverlängerung
Was ist die Dauerfristverlängerung (DFV)?
Wenn du regel besteuert bist, musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung immer bis zum 10. nach dem Meldezeitraum abgeben. Durch die Dauerfristverlängerung hast du einen Monat mehr Zeit für die Meldung.
Die Dauerfristverlängerung ist in § 18 Abs. 6 UStG geregelt. Außerdem ist das Verfahren in den § 46 bis 48 UStDV festgeschrieben.
Antrag auf Dauerfristverlängerung
Die Dauerfristverlängerung kannst du ganz einfach über ELSTER elektronisch beantragen.
In der Regel wird die DFV jedem gewährt.
Eine Ablehnung erfolgt nur in Einzelfällen, z. B., wenn du fällige Steuern nicht rechtzeitig oder gar nicht zahlst.
Daher gilt: Hast du keine Ablehnung erhalten, gilt dein Antrag auf Dauerfristverlängerung als angenommen.
Fristen für den Antrag der Dauerfristverlängerung
Die Frist für den Antrag ist davon abhängig, wie oft du die Umsatzsteuervoranmeldung machen musst.
Generell kannst du den Antrag jederzeit stellen. Dabei ist zu beachten, dass die Fristverlängerung ab Antragstellung und nicht rückwirkend in Kraft tritt.
Möchtest du für das ganze Kalenderjahr eine Dauerfristverlängerung beantragen, so musst du dies bis:
– 10.02. tun, wenn du deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich machst.
– 10.04. machen, wenn du quartalsweise deine Umsatzsteuervoranmeldung abgibst.
Muss ich die Dauerfristverlängerung jedes Jahr beantragen?
Dies hängt davon ab, ob die deine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder quartalsweise machst.
Meldest du deine Umsatzsteuervoranmeldung quartalsweise, so musst du die Dauerfristverlängerung nur einmal beantragen.
Meldest du deine Umsatzsteuervoranmeldung dagegen monatlich, so muss die DFV jedes Jahr beantragt werden. Außerdem musst du eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftes der Umsatzsteuer des Vorjahres zahlen.
Sondervorauszahlung
Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Umsatzsteuer des Vorjahres.
Hierfür addierst du deine gesamten gezahlten Beträge der Umsatzsteuervoranmeldung des vergangenen Kalenderjahres. Diesen Betrag teilst du durch 11 und überweist dieses Elftel als Sondervorauszahlung ans Finanzamt.
Die Sondervorauszahlung wird bei deiner letzten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres verrechnet, also bei der Dezember-Meldung.
Vorteile und Nachteile
Der Vorteil ist, dass du einen Monat mehr Zeit hast, deine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen und zu bezahlen.
Nachteil ist, dass du eine Sondervorauszahlung leisten musst, wenn du monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen musst.
Beispiel
Bei monatlicher Umsatzsteuervoranmeldung musst du die Meldung für März 2023 bis zum 10.04.2023 abgeben. Mit Dauerfristverlängerung hast du Zeit bis 10.05.2023.
Analog dazu musst du bei vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldung die Meldung für das 1. Quartal 2023 bis zum 10.04.2023 abgeben, mit DFV bis 10.05.2023,
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